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Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?

Hallo liebe Community,

Am Samstag hätten wir in einem Nebenraum eines Restaurants einen Geburtstag mit 40 Personen gefeiert. Der Wirt hat nun plötzlich und ohne Grund die Veranstaltung abgesagt, möchte aber die Anzahlung nicht zurückerstatten.

Wir könnten ja trotzdem auf gut Glück kommen. Allerdings als reguläre Gäste im Gastraum und a la Carte essen...

Die Aussage ist mehr als unverständlich. Er storniert unsere Veranstaltung, würde die Gesellschaft von 40 Personen aber als "normale" Gäste im Gastraum akzeptieren, vorausgesetzt es wäre genug Platz?! Macht für uns keinen Sinn, sondern lässt den Verdacht aufkommen, dass er nun eine Reservierung für den Nebenraum erhielt, die profitabler wäre...

Wir haben jetzt auch mehrere Rezensionen gefunden, bei denen ähnliches Vorgehen seitens des Wirtes geschildert wird (hatten diese vorher nicht angesehen, da wir das Restaurant mehrmals besuchten und für gut befunden haben)

Natürlich werden wir kommende Woche nicht mit 40 Personen auf gut Glück das Restaurant aufsuchen und das "Risiko" in Kauf nehmen, dass eben nicht genug Platz ist, sondern sind gerade auf der Suche nach einem anderen Restaurant.

Aber wir sehen es nicht ein, dass er unsere Anzahlung einsteckt, wenn ER die Reservierung absagt hat.

Die Reservierung wurde mit Vermerk über die Anzahlung in seinem Reservierungsbuch dokumentiert. Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)

Wisst ihr wie in dem Fall die Sachlage aussieht? Wenn wir abgesagt hätten, hätte er die Anzahlung natürlich verständlicherweise einbehalten... Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann er das Geld einfach so einstecken, wenn er absagt?

Restaurant, Recht, Rechtslage, Anzahlung, Vertragsbruch

Ebay-Kleinanzeigen Verkäufer hat keinen Versandbeleg und das Paket ist angeblich seit zehn Tagen unterwegs, was tun?

Guten Tag.

Mein Name ist Fabi und ich bitte um Ihre Hilfe.

Ich habe ein Problem mit einem eBay Kleinanzeigennutzer. 

Und zwar hat er einen Hoodie auf eBay Kleinanzeigen angeboten. Ich einigte mich mit ihm auf einen Kaufvertrag.

Ich habe ihm das Geld überwiesen, daraufhin meinte er, er würde den Hoodie mir morgen (10.01.20) zuschicken.

Jetzt warte ich seit zehn Tagen auf den, durch unseren einvernehmlichen Kaufvertrag erworbenen, Hoodie, da er auch heute noch nicht angekommen ist. (20.01.20)

Auf die Frage nach einem Versandbeleg bekomme ich keine Antwort, er behauptet ich würde ihn verarschen wollen, kann mir aber, keinen Versandbeleg nachweisen.

Ich habe (wenn der Perso echt sein sollte) ein Bild seines Personalausweises. 

Meine Fragen lauten nun: 

Wer haftet? DHL oder Er? (Angenommen er habe das Paket wirklich verschickt, sollte er nicht verschickt haben haftet er sowieso)

Und was kann ich nun tun? Ich habe Ihm geschrieben, dass ich ihm eine Frist bis zu diesem Freitag (24.01.20, ingesamt also Versanddauer über zwei Wochen) geben möchte. Sollte das Paket bis dahin noch nicht angekommen sein, bitte ich ihn um Rückerstattung des vollen, vereinbarten, Geldbetrages.

Er selber verweigert den Kontakt zu DHL rigoros und antwortet nur sehr ungerne und unsachlich obwohl ich dringenst versuche eine Anzeige zu verhindern, um ihn vor einer Anzeige zu schützen.

Wir beide sind voll geschäftsfähig!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, DHL, Rechtslage

Unbekannte Person verrichtet große Notdurft auf unserem Parkplatz. Was tun?

Hallo zusammen,

wir beschäftigen uns aktuell mit einem sehr ungewöhnlichen Fall. Und zwar verrichtet eine unbekannte, männliche Person bereits zum 2. Mal ihre Notdurft bei uns auf dem Grundstück und hinterlässt da große Haufen und viel Papier, wo sich zu späterer Zeit viele Besucher aufhalten.

Zur besseren Verständnis eine kurze Beschreibung zum Objekt:

Wir haben eine Gastronomie mit großem Parkplatz direkt an einer stark befahrenen Straße. Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich und etwa 3.500 qm groß. Von dem Parkplatz aus führt eine durch ein Tor gesicherte Einfahrt zu unserer Gastronomie. Vor diesem Tor ist ein großes Schild angebracht, auf dem Informationen über vorhandene Videoüberwachung, Öffnungszeiten, etc. stehen.

Jetzt ist es so, dass ich bereits zum 2. Mal innerhalb von 3 Wochen feststellen musste, dass jemand außerhalb der Öffnungszeiten an der gleichen Stelle auf unserem Parkplatz seine große Notdurft verrichtet hat. Dies geschah beide Male zur gleichen Uhrzeit und immer wochentags gegen 6 Uhr in der Früh. Aufgrund der vorhanden Videoüberwachung ist zu erkennen, dass es sich immer um die gleiche Person und das gleiche Fahrzeug handelt. Leider ist die Kamera etwas weiter entfernt angebracht, so dass sich Fabrikat und Nummernschild des Autos, mit dem die Person zu uns kommt, bei Dunkelheit nicht erkennen lassen.

Jetzt ist es so, dass sich die Person bereits häufiger zu der gleichen Uhrzeit und an der gleichen Stelle auf dem Parkplatz aufgehalten hat. Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person evtl. keinen anderen Ausweg wusste und deshalb ihre Notdurft dort verrichtet hat. Fakt ist jedoch, dass das Ganze direkt an der Hauptstraße und kurz vor unserer Einfahrt geschieht. Man sieht auf den Aufnahmen auch, dass die Person sich immer 20-30 Minuten bei uns aufhält. Beim Verrichten der Notdurft fahren außerdem andere Fahrzeuge an der Person vorbei, die dies sogar sehen könnten. Unserer Parkplatz ist jedoch so groß und weiter unten absolut nicht einsehbar oder von Kameras erfasst, dass ich mich jetzt frage, ob die Person das Ganze womöglich extra macht und bewusst dabei gesehen werden möchte bzw. das Risiko eingeht, entdeckt zu werden? Wenn ich in so einer Notlage wäre, würde ich in die hinterste Ecke fahren und es dort machen und nicht im Bereich von Einfahrt, Kameras und anderen Fahrzeugen. Ich habe mir vorgenommen die Personen in den nächsten Tagen zu der besagten Uhrzeit vor Ort zu konfrontieren. Was meint ihr, ist es möglich auch rechtlich etwas dagegen zu unternehmen?

Recht, Gastronomie, Öffentlichkeit, Rechtslage, Privatgrundstück

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