Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?

10 Antworten

Nein, das darf er nicht. Im Gegenteil, wenn durch die plötzliche Absage die Feier in Gefahr ist und ein weitaus teueres Lokal angemietet werden muss, ist er für die Mehrkosten verantwortlich und kann zur Rechenschaft gezogen werden. Um einen Anwalt kommt ihr nicht herum. Euer Fehler, ihr habt keine Quittung über die Anzahlung. Somit fehlt ein Beweis.


hi1its1me  28.01.2020, 10:34

Geht hier nicht auch ein Kontoauszug auf dem man den Abgang des Geldes sieht als Beweis?
Sofern der Fragesteller nicht bar bezahlt hat natürlich.

Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)

Das verkompliziert die Sache deutlich. Normalerweise kann er das Geld natürlich nicht einbehalten und ihr habt einen Anspruch darauf. Ohne Beleg steht jedoch Aussage gegen Aussage und da bin ich mir über die Sachlage unsicher. Vllt. mal den Wirt etwas deutlicher zur Rückzahlung auffordern, ansonsten einen Anwalt hinzuziehen.

Grundsätzlich hätte sich der Wirt schadenersatzpflichtig gemacht.

Da es aber keinerlei Aufzeichnungen zu einem Vertrag gibt, ist der Nachweis eher schwierig bis unmöglich.

Je nach Höhe der Anzahlung würde ich jetzt einfach woanders hingehen (so ihr da noch eine passende Möglichkeit findet) oder aber einfach hingehen.

Wenn es einen Beleg für die Reservierung gibt (Reservierungsbuch) ... gibt es auch einen Nachweis der Stornierung? Ich würde mit einem Hammer draufschlagen: Polizei noch heute das Reservierungsbuch sichern /bzw. den Eintrag sichern/kopieren lassen.


Ralkana  28.01.2020, 12:05

Was hat die Polizei mit einer zivilrechtlichen Angelegenheit zu tun?

2020Lazarus  28.01.2020, 12:18
@Ralkana

Das ist schon Strafrecht .. und nennt sich Beweissicherung, ähnlich der polizeilichen Aufnahme eines Unfallschadens.

Ohne Vertrag oder Quittung einer Zahlung kannst du nur Bitte Bitte machen. Wenn du zeugen der Absprache und Zahlung hast, kann dir nur ein Anwalt helfen