Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?
Hallo liebe Community,
Am Samstag hätten wir in einem Nebenraum eines Restaurants einen Geburtstag mit 40 Personen gefeiert. Der Wirt hat nun plötzlich und ohne Grund die Veranstaltung abgesagt, möchte aber die Anzahlung nicht zurückerstatten.
Wir könnten ja trotzdem auf gut Glück kommen. Allerdings als reguläre Gäste im Gastraum und a la Carte essen...
Die Aussage ist mehr als unverständlich. Er storniert unsere Veranstaltung, würde die Gesellschaft von 40 Personen aber als "normale" Gäste im Gastraum akzeptieren, vorausgesetzt es wäre genug Platz?! Macht für uns keinen Sinn, sondern lässt den Verdacht aufkommen, dass er nun eine Reservierung für den Nebenraum erhielt, die profitabler wäre...
Wir haben jetzt auch mehrere Rezensionen gefunden, bei denen ähnliches Vorgehen seitens des Wirtes geschildert wird (hatten diese vorher nicht angesehen, da wir das Restaurant mehrmals besuchten und für gut befunden haben)
Natürlich werden wir kommende Woche nicht mit 40 Personen auf gut Glück das Restaurant aufsuchen und das "Risiko" in Kauf nehmen, dass eben nicht genug Platz ist, sondern sind gerade auf der Suche nach einem anderen Restaurant.
Aber wir sehen es nicht ein, dass er unsere Anzahlung einsteckt, wenn ER die Reservierung absagt hat.
Die Reservierung wurde mit Vermerk über die Anzahlung in seinem Reservierungsbuch dokumentiert. Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)
Wisst ihr wie in dem Fall die Sachlage aussieht? Wenn wir abgesagt hätten, hätte er die Anzahlung natürlich verständlicherweise einbehalten... Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann er das Geld einfach so einstecken, wenn er absagt?
10 Antworten
Nein, das darf er nicht. Im Gegenteil, wenn durch die plötzliche Absage die Feier in Gefahr ist und ein weitaus teueres Lokal angemietet werden muss, ist er für die Mehrkosten verantwortlich und kann zur Rechenschaft gezogen werden. Um einen Anwalt kommt ihr nicht herum. Euer Fehler, ihr habt keine Quittung über die Anzahlung. Somit fehlt ein Beweis.
Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)
Das verkompliziert die Sache deutlich. Normalerweise kann er das Geld natürlich nicht einbehalten und ihr habt einen Anspruch darauf. Ohne Beleg steht jedoch Aussage gegen Aussage und da bin ich mir über die Sachlage unsicher. Vllt. mal den Wirt etwas deutlicher zur Rückzahlung auffordern, ansonsten einen Anwalt hinzuziehen.
Grundsätzlich hätte sich der Wirt schadenersatzpflichtig gemacht.
Da es aber keinerlei Aufzeichnungen zu einem Vertrag gibt, ist der Nachweis eher schwierig bis unmöglich.
Je nach Höhe der Anzahlung würde ich jetzt einfach woanders hingehen (so ihr da noch eine passende Möglichkeit findet) oder aber einfach hingehen.
Wenn es einen Beleg für die Reservierung gibt (Reservierungsbuch) ... gibt es auch einen Nachweis der Stornierung? Ich würde mit einem Hammer draufschlagen: Polizei noch heute das Reservierungsbuch sichern /bzw. den Eintrag sichern/kopieren lassen.
Das ist schon Strafrecht .. und nennt sich Beweissicherung, ähnlich der polizeilichen Aufnahme eines Unfallschadens.
Ohne Vertrag oder Quittung einer Zahlung kannst du nur Bitte Bitte machen. Wenn du zeugen der Absprache und Zahlung hast, kann dir nur ein Anwalt helfen
Geht hier nicht auch ein Kontoauszug auf dem man den Abgang des Geldes sieht als Beweis?
Sofern der Fragesteller nicht bar bezahlt hat natürlich.