Du verwechselt den mit O.J.Simson.

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Sollte ein Verfahren eröffnet werden, wird das ein Richter entscheiden.

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Leben heisst abschied nehmen.

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Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?

Hallo liebe Community,

Am Samstag hätten wir in einem Nebenraum eines Restaurants einen Geburtstag mit 40 Personen gefeiert. Der Wirt hat nun plötzlich und ohne Grund die Veranstaltung abgesagt, möchte aber die Anzahlung nicht zurückerstatten.

Wir könnten ja trotzdem auf gut Glück kommen. Allerdings als reguläre Gäste im Gastraum und a la Carte essen...

Die Aussage ist mehr als unverständlich. Er storniert unsere Veranstaltung, würde die Gesellschaft von 40 Personen aber als "normale" Gäste im Gastraum akzeptieren, vorausgesetzt es wäre genug Platz?! Macht für uns keinen Sinn, sondern lässt den Verdacht aufkommen, dass er nun eine Reservierung für den Nebenraum erhielt, die profitabler wäre...

Wir haben jetzt auch mehrere Rezensionen gefunden, bei denen ähnliches Vorgehen seitens des Wirtes geschildert wird (hatten diese vorher nicht angesehen, da wir das Restaurant mehrmals besuchten und für gut befunden haben)

Natürlich werden wir kommende Woche nicht mit 40 Personen auf gut Glück das Restaurant aufsuchen und das "Risiko" in Kauf nehmen, dass eben nicht genug Platz ist, sondern sind gerade auf der Suche nach einem anderen Restaurant.

Aber wir sehen es nicht ein, dass er unsere Anzahlung einsteckt, wenn ER die Reservierung absagt hat.

Die Reservierung wurde mit Vermerk über die Anzahlung in seinem Reservierungsbuch dokumentiert. Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)

Wisst ihr wie in dem Fall die Sachlage aussieht? Wenn wir abgesagt hätten, hätte er die Anzahlung natürlich verständlicherweise einbehalten... Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann er das Geld einfach so einstecken, wenn er absagt?

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Nein, das darf er nicht. Im Gegenteil, wenn durch die plötzliche Absage die Feier in Gefahr ist und ein weitaus teueres Lokal angemietet werden muss, ist er für die Mehrkosten verantwortlich und kann zur Rechenschaft gezogen werden. Um einen Anwalt kommt ihr nicht herum. Euer Fehler, ihr habt keine Quittung über die Anzahlung. Somit fehlt ein Beweis.

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In eine forensische Psychiatrie wird man meist durch einen Gerichtsbeschluss eingeliefert. Das ist immer eine Überraschung damit der Betroffene nicht untertauchen kann. Durch meine berufliche Tätigkeit habe ich die forensische Psychiatrie kennen gelernt. Das ist wie ein Hochsicherheitstrakt mit verschiedenen Schleusen die unüberwindbar sind. Persönlich hatte ich dort den Eindruck gewonnen, dass Menschenrechte nur eingeschränkt vorhanden sind. Bewegungsfreiheit ist weggenommen. Die eigene Meinung kann zwar geäußert werden, befolgen wird sie dort niemand. Es ist eben Maßregelvollzug bzw. Sicherungsverwahrung.

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Ein Psychologe kann die Ursache Deines Problems erkennen und feststellen ob Du weitergehende psychiatrische Hilfe benötigst, falls medikamentös geholfen werden muss.

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Wenn man als Mensch das 70. Lebensjahr erreicht hat, kann man davon ausgehen dass es das letzte Jahrzehnt des Lebens ist welches anbrach.

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Dann vergleiche mal Stadtansichten auf Fotografien deutscher Städte aus den Jahren 1920 mit denen von heute. Bestimmt werden andere Verkehrssysteme vorhanden sein, wobei die Art und Weise noch völlig unbekannt sein wird.

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Frankfurt hat auch eine Homepage. Dort findest Du Informationen für Deinen Bedarf.

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Ja man sollte die Definitiv rechtlich bestrafen

Solche Substanzen dürfen an Jugendliche, in Altersgruppen unterteilt, nicht ausgeschenkt werden. Derjenige der sie ausschenkt macht sich strafbar. Der Konsument kann, je nach Zustand, zu den Erziehungsberechtigten gebracht werden und auch das Jugendamt kann verständigt werden.

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Menschen haben eine natürliche Hemmschwelle andere Menschen zu erschießen bzw. zu töten. Spezialeinheiten haben durch ihre Ausbildung diese Hemmschwelle nicht mehr. Deshalb waren die Kartellmitglieder schnell neutralisiert.

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Schätzungen zur Lebenszeitprävalenz der Schizophrenie haben eine große Spannbreite. Der mittlere statistische Wert (Median) liegt bei etwa 0,5 Prozent. Geographische und kulturelle Einflüsse auf die Häufigkeit können bislang (Stand 2018) aufgrund der Vielfalt der Untersuchungsmethoden und der großen Spannbreite der Ergebnisse nicht zuverlässig beschrieben werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schizophrenie#H%C3%A4ufigkeit

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