Anzeige wegen Körperverletzung.. welche Strafe kommt auf mich zu?

9 Antworten

Sollte ein Verfahren eröffnet werden, wird das ein Richter entscheiden.

Mache dir erstmal keine Gedanken.... Warte die Post ab und sieh weiter.... Es kann auch sein das du als Zeuge befragt wirst... Bleibe erstmal völlig ruhig....

Warum sollte das Verfahren eingestellt werden? Du hast offensichtlich ein Aggressionsproblem.

stayingalive1  28.01.2020, 12:21

Agressionsproblem nennt man das nicht. Es ist ein Impulskontrollverlust.

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ssyno  28.01.2020, 12:24

Genau so siehts aus, die können dich in Therapie schicken.

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Was hat er sich denn getan? Notwehr ist es nicht wirklich, aber deine Reaktion ist auch in begrenztem Rahmen nachvollziehbar. Mich hätte es auch angewidert.

Wenn es dumm ausgeht, wirst du vlt ein paar Sozialstunden bekommen, evtl wirst du nur befragt.

Und ich meins dir nur gut, denk mal ein bisschen über dein Verhalten anch, sonst kriegst du mit der Zeit größere Schwierigkeiten. Also versuch, dich mehr unter Kontrolle zu haben. Wenn dir in stressigen Situationen, oder wenn dich jmd angeht, leicht die Hand ausrutscht, kann dir das Schwierigkeiten machen. Übertreibst du in der Situation oder die Person fällt z.B. blöd und verletzt sich schwer, landest du dafür im Knast. Das ist es nicht wert. Bleib beherrscht, solche Leute sind den Ärger einfach nicht wert! Sch*** aus Leute, die dich provozieren wollen oder sich dumm verhalten, das ist nicht deine Liga. Zumindest hoffe ich das

ssyno  28.01.2020, 12:34

Falsch gedacht, es ist genau seine Liga, denn er hatte schon öfter (sicher mehr als 2x wie er unten schrieb) mit der Polizei zu tun und wer meint, Ladendiebstahl "is ja nich so schlimm", der hat definitiv etwas verpasst und seine Strafe beim schlagen wehrloser Personen verdient.

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ratsucher1912  28.01.2020, 13:40
@ssyno

Das war meine Meinung... Ich versuche hier mal, die PErson nicht zu verurteilen, das ist dann die Aufgabe des Gerichts. Wer z.B. infolge einer Mutprobe im jugendlichen Alter mal klaut, ist nicht gleich ein schlechter Mensch. Wenn mich ein Junkie anuriniert oder in die Sbahn pisst, finde ich das auch nicht gut, weggeschubst hätt ich ihn evtl. auch. Und gerade mit 15 ist man in der Pubertät und in vielen Situationen unkontrollierter.

Bestimmt hat er auch Stärken, nur muss er lernen, sie richtig einzusetzen.

Ich hab als Jugendlicher viel Mist gebaut, aber es ist nichts schlimmes passiert und ich habe die Kurve bekommen. Ich weiß, wovon ich rede. Ein Verwandter von mir zahlt noch heute für eine Tat, die er vor über 20 JAhren begangen hat. Und nein, dabei wurde niemand getötet oder hat chronische Folgeschäden davongetragen,.

Ich will ihm klarmachen, dass man sich beherrschen und die Kontrolle behalten muss, auch in solchen Situationen. Falsches Verhalten von anderen mit Schlägen zu beantworten fühlt sich in dem Moment richtig an, die Folgen sind aber heftig. 1. kann der PErson etwas schlimmes passieren (siehe Feuerwehrmann in Augsburg), auch wenn das nicht beabsichtigt ist. Außerdem sind die Strafen für den Täter empfindlich. Einmal zuschlagen kann in einem Mord enden.

Es gibt so viele Idioten auf der Welt und es ist nicht immer leicht, ruhig zu bleiben. Wichtig ist, sich nicht auf das Niveau einzulassen und an sich zu arbeiten. Darüber zu stehen zeugt von Stärke, zuschlagen von mangelnder Selbstkontrolle. Das will ich ihm mitgeben, nicht dass er ein hoffnungsloser Assi ist.

Mit 15 steht einem die Welt offen und der Junge wird aus seinen Fehlern lernen, wenn er klug ist

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Ich würde eher vermuten, dass du als Zeuge verhört/vernommen werden sollst.

Die Polizei darf bzw. durfte mit dir als Minderjährigen ohne das Beisein deiner Eltern keine Zeugenvernehmung mit dir machen. Da müssen deine Erziehungsberechtigten zustimmen bzw. dabei sein.

Da hast du gar nichts zu befürchten. Kannst beruhigt schlafen gehen.

Hast alles richtig gemacht.

Emre21mbt 
Fragesteller
 27.01.2020, 22:57

Aber ich habe ihn doch gehhauen

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xxfistexx  27.01.2020, 22:59
@Emre21mbt

dann ist das körperverletzung, wird wohl viele sozialstunden geben.

ich würde dich die im obdachlosen heim abbummeln lassen zur strafe

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Bitterkraut  28.01.2020, 12:30

....................

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Bitterkraut  28.01.2020, 12:33

Zustimmen müssen die Eltern nicht, nur ein Anwesendheitsrecht haben sie.

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