Wie hoch ist die Strafe, wenn man in den Zug der Deutschen Bahn rein kotzt?

17 Antworten

Hängt von den Umständen ab. Handelt es sich um einen Unfall bspw. aufgrund von Krankheit, wird das Personal des Beförderers eher kulant sein. Den Kranken versorgen, die Sauerei bereinigen.

Liegt ein zumindest fahrlässiges Vorgehen, bspw. weil der eigene Konsum von ungewohnten Lebensmittel oder Alkohol falsch eingeschätzt wurde, aber noch ein um Entschuldigung fragendes, kooperatives Verhalten, mag es sein, dass das Personal milde reagiert. Allerdings ist hier durchaus ein berechtigter, erhobener Zeigefinger zu erwarten. Mit wieviel Bußgeld dieser Zeigefinger dotiert wird, bleibt dann noch abzuwarten.

Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten mit mangelnden Sozialverhalten wird vermutlich auf verunreinigende Sachbeschädigung erkannt und verfolgt. Das könnte eine Strafanzeige geben.

Die eigentliche Strafe sollte jedoch die Scham sein, hier so peinlich aufgefallen zu sein. Oder der Ehrverlust bei Assozialität.

Woher ich das weiß:Hobby

Die Strafe ist zunächst, dass man auf Fragen solcher Zeitgenossen schon mal nicht eingeht.

Wer sich dagegen krankheitsbedingt im Zug übergeben muss, braucht keine direkte Strafe zu befürchten. Er bekommt je nach Situation schlimmstenfalls eine Rechung von der Bahn über die Reinigungskosten.

Jeden Tag das Abteil sauber machen!

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 64b Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich

1. (weggefallen)

2.

an einer nicht dazu bestimmten Seite eines Fahrzeugs oder an einer nicht dazu bestimmten Stelle einsteigt oder aussteigt,

3.

einsteigt oder aussteigt, ein Trittbrett betritt oder sich ohne ausdrückliche Gestattung auf einer Plattform aufhält, solange sich das Fahrzeug bewegt, oder

4.

eine Bahnanlage, eine Betriebseinrichtung oder ein Fahrzeug verunreinigt.

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Eine Sachbeschädigung (§303 StGB) liegt nicht vor, weil die "Kotze" keinen Sachschaden verursacht hat.

Woher ich das weiß:Recherche
verreisterNutzer  16.02.2019, 11:31

Das ist vollkommener Unsinn....

in § 64b EBO geht es um die fahrlässige oder absichtliche Verunreinigung, die selbstverständlich eine OWI darstellt.

Sich plötzlich übergeben zu müssen ist aber weder fahrlässig noch absichtlich herbeigeführt.... Daher ist OWI ausgeschlossen.

Lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reinigung können im Beförderungsvertrag (AGB) festgelgt werden.

Anders wenn sich jemand absichtlich einen Finger in den Hals steckt und sich deshalb übergibt, dann greift selbstverständlich auch die OWI

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stoppegida  16.02.2019, 13:52
@verreisterNutzer

Unsinn ist das nicht unbedingt, in meisten Fällen von Erbrechen ist das fahrlässig passiert, weil so etwas auch verhindert werden kann, z. B. nicht zu viel Alkohol trinken.

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Null.

Jedoch muss man die Reinigung zahlen und die kann locker ein paar Hunderter kosten.