Sparpreis Ticket der deutschen Bahn einen Tag früher nutzen - Kosten bei Kontrolle?
Ich weiß, dass mit einem Sparoreisticket der deutachen Bahn kein flexibles reisen möglich ist. Allerdings gibt es soch sicherlich eine verminderte Strafe wenn man das Ticket bereits gekauft hat und sich im Datum geirrt hat(was einem erst im Zug aufgefallen ist)? Wie hich wäre die Geldstrafe bei einer Reise von 800km etwa? LG
11 Antworten
Ich denke mal,Dir ist es gar nicht aufgefallen,Du setzt mal im Zug ein erschrockenes Gesicht auf.^^Irrtum ist eigentlich nie vertragswidrig bzw.zu sanktionieren.^^Der Bahn entsteht kein Schaden.Eine Geldstrafe dürfte nicht anfallen,das wäre ja,wie wenn Du wegen Betrug oder Leistungserschleichung angezeigt würdest.Nur rein formell hättest kein gültiges Ticket.Aber Du hast ein Ticket gekauft,und die Leistung nur an einem falschen Datum in Anspruch genommen.Nur ein Verwaltungsgericht könnte hier ein Urteil fällen.Ich bin mir sicher ,das es dazu nicht kommen wird.Beste Grüße
Du könntest an einem Reisezentrum fragen und darum bitten einen Vermerk auf Dein Ticket zu machen.Entweder ist es sogar möglich....ich weis es nicht,oder Du erfährst wie es lt.Statuten der DB in diesem fall gehandhabt wird.Lt.eigener Erfahrung ist das Handeln der Kontrolleure aber oft ein anderes.Manchmal sehr kulant,manchmal aber auch völlig anders und gar irrational.
Nein,nein,so ist das nicht.Diebstahl ist Vorsatz.Es ist eine Tathandlung,abmontieren oder einstecken und weggehen,ohne zu bezahlen.Ein Ticket über online Systeme zu kaufen und zu bezahlen und so zu behandeln wäre falsch.Hier geht es um Gutgläubigkeit und Bösgläubigkeit,einem Irrtum.Es wird weder beabsichtigt,noch tatsächlich eine Straftat begangen.Da die Alternative nur wäre das Ticket ohne eine Leistung zu bekommen,verfallen zu lassen,düfte der Formalverstoß hinter dem Anspruch zurückstehen,ein 2.Ticket kaufen zu müssen und das noch zum Normalpreis.
Das Gelaber hat doch mit der Frage nichts zu tun. Es geht nicht um eine eventuelle Straftat sondern um das erhöhte Beförderungsentgeld und das wird ohne gültigen Fahrausweis fällig. Lies die Frage nochmal!
Du hast es nicht verstanden.Es kann eigentlich nicht um eine Geldstrafe gehen,warum hab ich begründet.In der Diskussion über ein erhöhtes Beförderungsentgelt habe ich Postion bezogen.Wie auch das atypische hinsichtlich "ohne gültigem" Fahrausweis.Üblicherweise,also ohne Fahrausweis,mit gefälschtem Fahrausweis oder abgelaufenem Fahrausweis.Das alles trifft nicht zu.
Du hast kein gültiges Ticket und somit bist Du ein Schwarzfahrer, wie jeder andere ohne Ticket.
Es wird das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben.
Sollte es nicht das erste Mal gewesen sein, kann es dann auch so weitergehen:
Das ist aber dazu auch im Unterschied zu S-Bahnen,Bussen ,U-Bahnen mit Massenfahrausweisen,Monatskarten anders zu bewerten.Das Online -Geschäft,die Identifizierung mit Karten und einer Registrierung.Also rein formell ungültiges Ticket,ist etwas anders als ein gefälschtes,abgelaufenes oder gar keines.
Tja.... da wirst du wohl so behandelst, als wenn du kein Ticket hast.
Du kannst die Situation vllt noch ein wenig retten:
- Suche den Zugbegleiter auf und erklärst die Situation, dann musst du den normalen Ticketpreis zahlen (Flextarif) zzgl. eine Pauschale weil du im Zug gekauft hast. Dann könntest du schon einmal die 60€ fürs schwarzfahren sparen. !!!Du musst aber aktiv den Zugbegleiter aufsuchen und nicht warten bis er kommt!!!
- Falls dein Ticketdatum schon in der Vergangenheit liegt, dann bekommst du nix zurück. Wenn dein Ticket erst in den nächsten Tagen gültig ist, dann kannst du das Ticket stornieren. Kostet lediglich eine Gebühr von 15€. Aber das kannst du nur bis einem tag vor dem Ticketdatum
sofern du Zahlungswillig bist, hast du die Möglichkeit. die Differenz zum Normalpreis zuzahlen + 17,50 Umbuchgegebühr + 7,50 € Bordpreis
also recht teuer... sowas überlegt man sich doch vorher, sofern mehrere Personen fahren wird es richtig safig teuer.....
weitere Infos DB Reisezentrum
Du besitzt im Endeffekt kein gültiges Ticket für die Fahrt. Das du eins für morgen hast, wird einen Kontrolleur wenig interessieren. Du hättest ja versuchen können, das Ticket rechtzeitig umzutauschen. So musst du schon viel Glück haben und auf einen sehr verständnisvollen Kontrolleur treffen - sonst blühen dir wohl die selben Folgen wie beim Schwarzfahren.
Hätte ich auch versucht, wäre es mir nicht erst im Zug aufgefallen. LG
Na dann hoff ich mal das kein Kontrolleur kommt und ein erhöhtes Beförderungsentgelt kannst sicher sofort zahlen?! Das könnte natürlich fällig werden,ebenso der Aufpreis für ein Normalticket,da der Tarif den Du hast ja Spar ist und für Morgen gilt.Also das ist natürlich schon klar.Du fragtest nach Geldstrafe.das andere heisst Verwaltungsbuße,nach Hausrecht und Beförderungsbestimmungen.Rechtlich ist das keine Strafe.
Was für ein Blödsinn...
Wenn ich im Laden "vergesse" zu bezahlen, ist das Diebstahl, wenn ich "vergesse", Ticket und Kalender abzugleichen, ist es Schwarzfahren.
Ausnahmen dürfen zwar gemacht werden, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht!