Es muss unterschieden werden zwischen Ertragsteuern und Umsatzsteuer.

Zunächst werden die Einkünfte der GbR auf Gesellschaftsebene ermittelt und im zweiten Schritt den einzelnen Gesellschaftern anhand ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.

Für die Umsatzsteuer gilt die GbR selbst als Unternehmer. Daher müssen Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärung für die GbR und nicht für die einzelnen beteiligten Gesellschafter abgegeben werden.

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Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind dauernd dem Betrieb zu dienen. Die Frage wäre also, welchen betrieblichen Zweck sie erfüllen sollen ohne Zulassung. Davon ab ergäbe es auch steuerlich wahrscheinlich keinen Sinn alte Gebrauchtfahrzeuge, die man nicht benötigt in ein Betriebsvermögen einzulegen. Einlagewert und Abschreibungsmesessungsgrundlage wäre der Teilwert (Zeitwert). Dabei wäre die Privatnutzung anhand des Bruttolistenpreises bei Erstzulassung gegenzurechnen - kann also passieren, dass im Saldo der Eigenverbrauh sogar höher ist als die Abschreibung.

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Mit der Abgabe einer Steuererklärung kann man zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommen. Wenn jemand keine Steuern (z.B. in Form der Lohnsteuer oder Einkommensteuer-Vorauszahlungen) gezahlt hat, kann auch nichts erstattet werden.

Negative Einkünfte in Form eines Verlustvortrages kannst du als Schüler auch nicht geltend machen. Aufwendungen für allgemeinbildende Schulen gelten als Kosten der privaten Lebensführung und können daher weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben angesetzt werden http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ausbildungskosten-weiterbildungskosten.html.

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Dafür

Einerseits kann ich die Argumentation, dass die Erbschaftsteuer bereits besteuertes Vermögen angreift nachvollziehen. Allerdings hat der Erwerber ja auch keine eigenen Anstrengungen für den Erwerb unternehmen müssen, warum soll da die Allgemeinheit nicht zu einem gewissen Teil mit partizipieren? Schließlich besagt das Grundgesetz in Artikel 14, dass Eigentum verpflichtet.

Oftmals wird der Satz zitiert, dass die Reichen immer reicher und die Armen ärmer würden. Nun werden in der Realität die Armen vielleicht nicht noch ärmer, aber der Anstieg des Wohlstandes fällt bei den eher schon besser gestellten signifikant stärker aus. Wenn man diese Entwicklung nicht weiter voranschreiten lassen möchte, muss man irgendwo an der Substanz ansetzen - und da ist die sehr moderate Erbschaftsteuer derzeit das einzige angewandte Instrument (nachdem die Vermögensteuer seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr erhoben wird).

Zudem muss man in Deutschland schon entweder verdammt reich oder verdammt dumm sein, wenn man tatsächlich nennenswerte Beträge an Erbschaftsteuer zahlen muss - kann man z.B. an den hohen Freibeträgen festmachen: z.B. Freibetrag zum Übertragen von Eltern auf ein Kind 800.000. Zudem ist das Erbe eines Familienheims steuerfrei gestellt, wenn der Erbe (Ehegatte oder Kind) es selbst bezieht und bei Unternehmen können bis zu 26 Mio (wen es sich um begünstigtes Vermögen handelt) steuerfrei (bzw. zu 85% steuerfrei bei der Regelverschonung) vererbt werden, wenn bestimmte gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Mal ganz ohne Neid sage ich, dass es bei diesen Summen keinen unverhältnismäßigen Eingriff darstellt, wenn die Allgemeinheit ein Stück "miterbt".

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Mieteinnahmen

+ Einnahmen aus umlagefähigen Nebenkosten

+ sonstige Einnahmen

./. Nebenkosten, Kosten Hausverwaltung

./. sonstige Kosten (Afa, Zinsen, Versicherung etc.)

= Überschuss/ Verlust

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Die Frage kann doch nicht ernst gemeint sein. Erstens sucht man sich keinen Fußballverein aus, um beliebt zu werden. Wenn du etwas nur tust, um eine gewisse Außenwirkung zu erzielen und es nicht deinen wahren Interessen entspricht, wird es auch nicht glaubhaft wirken.

Zweitens ist RB neben Hoffenheim so ziemlich der unbeliebteste Club in Deutschland. Wenn du nicht gerade aus Leipzig kommst, wirst du dafür keine Anerkennung erhalten, sondern eher zum Gespött werden. RB hat 2009 dem damaligen 5 Ligist SSV Markranstädt das Spielrecht abgekauft. Dank der Millionen des Dosenkonzerns ging es sportlich schnell nach oben, was aber auch nicht verwunderlich ist, wenn man in der Lage ist Transfers zu tätigen, die die gesamte Konkurrenz zusammen nicht stemmen kann. Zudem konnte man sich stets kostengünstig Spieler bei anderen RB Ablergerprodukten ( vor allem aus Salzburg) bedienen. RB gilt als seelenloses Marketingprodukt, wenn du dich damit identifizieren willst.

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Nein, da irrt er sich. Es wird nur nicht schon im Vorfeld eine Steuer abgezogen (wie z.B. die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern); sondern er muss seine Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Jeder Steuerpflichtige hat dabei einen Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro, dieser gilt aber für alle Einkünfte zusammen.

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Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht pflichversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.

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Aufgrund der Waisenrente besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Abgabefrist ist am 31.07. abgelaufen, wenn man keinen Steuerberater beauftragt hat.

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Ob brutto oder netto hängt davon ab, ob der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist

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1. Die Grenze von 17.500 ist veraltet. Derzeit gelten die Grenzen von 22.000 für das Vorjahr und 50.000 für das laufende Jahr. Wirklich relevant dabei ist die erstgenannte Grenze von 22.000. Sobald diese Grenze überschritten wird, bist du im Folgejahr regelbesteuerter Unternehmer. Wie du selbst zutreffend beschrieben hast, gilt die Kleinunternehmerregelung nur für die Umsatzsteuer. Du brauchst dann in deinen Rechnungen keine USt ausweisen und logischerweise auch keine and Fi-amt abführen. Dafür hast du im Gegenzug auch kein Recht auf Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen. Es ist daher nur sinnvoll die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, wenn du überwiegend Privatpersonen als Kunden hast, denn regelbesteuerte Unternehmer können sich die von dir ausgestellte USt als Vorsteuer erstatten lassen. Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bindet dich der Verzicht 5 Jahre. Zu beachten ist noch, dass die 22.000 sich auf ein Kalenderjahr beziehen. Gründest du dein Unternehmen unterjährig, ist die Grenze zeitanteilig zu kürzen.

2. Du kannst x verschiedene Gewerbe anmelden, im Sinne der Umsatzsteuer bist du aber ein Unternehmer. Das bedeutet, dass alle umsatzsteuerpflichtigen Aktivitäten zusammengerechnet werden.

3. Auf deinen Gewinn musst du Einkommensteuer zahlen. Gewerbesteuer fällt erst bei einem Gewerbeertrag von 24.500 an. Zur Einordnung, ob Freiberuflichkeit oder ein Gewerbe vorliegt, kannst du hier mal reinlesen, denn das ist bei Webentwicklung nicht so einfach zu sagen https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Webdesign-und-Programmierung-freiberufliche-Taetigkeiten.html

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Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Wer im Sinn des HGB Kaufmann ist, kannst du unter §§1-3 und 6 HGB nachlesen. Daneben existiert auch eine steuerrechtliche Buchführungspflicht. Diese kann sich gemäß § 141 AO auch auf handelsrechtlich nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige erstrecken, wenn bestimmte Umsatz-/ Gewinngrenzen überschritten werden.

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Auch wenn der Lohn unter 450 Euro liegt, darf der Arbeitgeber normal mit Lohnsteuerkarte abrechnen. Damit spart er in der Regel ein paar Euro, weil die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen bei einem Minijob pauschal 28 % betragen und bei individueller Besteuerung i.d.R. niedriger sind. Steuern dürften aber bei der Summe definitiv nicht abgezogen werden. Davon ab, dass er es darf, finde ich das ganz schön knausrig von deinem Chef. Ich weiß, dass es leicht dahergesagt ist, aber vielleicht findest du ja noch einen Job, der wie ein echter Minijob ( also ohne Abzüge für dich) behandelt wird. Das Vorgehen von dem Chef ist erlaubt aber eher unüblich.

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Wenn du eine Steuererklärung einreichst, erhälst du einen Steuerbescheid. Wenn auf Grundlage dieses Bescheides ein Guthaben festgesetzt wird, erhältst du es automatisch ausgezahlt.

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Wenn es euch nicht um das Elterngeld geht, ist es im Endeffekt egal, welche Steuerklassen ihr wählt. Mit der Wahl der Steuerklasse kann man keine Steuern sparen (wenn das ginge, warum sollte dann jemand 4/4 wählen). Die Steuerklassen bestimmen nur die Höhe des Lohnsteuerabzugs und damit ob entsprechend bereits viel (4/4) oder weniger (3/5) unterjährig vorausbezahlt wird. Bei 3/5 hat man unterjährig ein höheres Netto zur Verfügung - läuft aber in die Gefahr am Ende mit der Steuererklärung nachzahlen zu müssen.

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Grundsätzlich kann der Verlust bei einem Masterstudium geltend gemacht werden. Verlust ist aber nur der Betrag, um den die Werbungskosten im jeweiligen Kalenderjahr die Einnahmen übersteigen. Der Minijob ist steuerlich nicht relevant, wenn der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung angewandt hat; die 6 x 650 Euro Honorar für die Masterarbeit mindern allerdings den Verlust, auch wenn die Einnahmen den Grundfreibetrag nicht übersteigen.

Im zweiten Schritt müsste geprüft werden, welche Kosten in 2018 bzw. 2019 als Werbungskosten angesetzt werden können. In § 9 EStG und den dazugehörigen Richtlinien ist genau geregelt, für welche Positionen Werbungskosten in welcher Höhe geltend gemacht werden können.

Wenn du das geprüft hast und die Werte soweit stimmen, ist für beide Jahre ist eine Steuererklärung einzureichen. Der Verlust wird dann von Seiten des Finanzamtes gesondert festgestellt.

Der gesondert festgestellte Verlust wird dann mit den Einkünften in 2020 verrechnet. Wenn du also z.B. einen festgestellten Verlust von 5.000 Euro hast und in 2020 40.000 verdient hast, werden im Rahmen der Steuererklärung nur Steuern auf 35.000 Euro erhoben. Es werden also 5.000 Euro Einkommen aus 2020 quasi wie steuerfrei gestellt - die darauf entfallene Steuer erhälst du erstattet - mehr nicht.

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Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind Ertragsteuern. Die Einkommensteuer/ Körperschaftsteuer werden bis zur Ermittlung des Gewinns einheitlich mit der Gewerbesteuer ermittelt § 7 S. 1 GewStG. Danach kommen dann bei jeder Steuerart spezielle Hinzurechnungen/ Kürzungen hinzu, so dass die Bemessungsgrundlage auf der die Steuer berechnet wird, voneinander abweicht. Bei der Einkommensteuer kann man z.B. diverse private Ausgaben absetzen (haushaltsnahe Dienstleistungen, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen) - das sind aber z.B. keine Ausgaben im Sinne der KSt oder GewSt.

Die Umsatzsteuer als Verkehrssteuer ist ein davon vollkommen selbständiges System, welches an nur ganz wenigen Punkten Schnittstellen zu den Ertragsteuern  aufweist.

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