Jaein, ich begründe es hier konkret juristisch: gutefrage.net ist ein soziales Netzwerk, weil es "ein Plattform im Internet ist, die dazu bestimmt, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen" und es kein "Plattform mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ist, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden.". Gutefrage.net ist auch kein "Plattform, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt ist". Alles, was in Anführungszeichen steht, ist die Definition des Begriffs "soziale Netzwerk", die im § 1 Abs. 1 NetzDG geschrieben steht. Nun an selber Stelle im NetzDG wird bestimmt, für wen das Gesetz gilt; nämlich nicht für soziale Netzwerke, sondern für "Telemediendiensteanbieter". Das bedeutet, der Anbieter von gutefrage.net (das ist die gutefrage.net GmbH) muss ein Telemediendiensteanbieter sein und das ist er auch. Der Telemediendiensteanbieter muss mit "Gewinnerzielungsabsicht" das soziale Netzwerk betreiben, das tut gutefrage.net GmbH auch.
Allgemein gesagt gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch für gutefrage.net; allerdings müssen sie nicht die Pflichten nach §§ 2 und 3 NetzDG erfüllen, weil sie innerhalb Deutschlands noch keine zwei Millionen registrierte Nutzer hat. (§ 1 Abs. 2 NetzDG)
Hier kannst du im Gesetz nachlesen: https://www.buzer.de/NetzDG_Netzwerkdurchsetzungsgesetz.htm
LG stoppegida