Schwarzfahren wird angezeigt?

11 Antworten

Das entscheidet das Beförderungsunternehmen.

Meist wird bei Ersttätern auf eine strafrechtliche Verfolgung (vulgo Anzeige) verzichtet. Allerdings hast du einen veritablen Betrugsversuch unternommen, indem du durch falsche Angaben den Eindruck erwecken wolltest, im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Das wird mitunter nicht so locker gesehen und folglich die sonst geübte Kulanz gestrichen.

Eliyan44  11.12.2019, 10:15

Es kann doch kein betrug sein, wenn am Ende die Wahrheit gesagt wurde?

1
Havenari  11.12.2019, 13:15
@Eliyan44

Der Betrug wurde versucht. Dass der Versuch gescheitert ist, spielt keine wesentliche Rolle.

0

Selbstverständlich wird das VU deine Straftat (Betrug) zur Anzeige bringen.

Die Strafe entscheidet dann ein Gericht.

Eliyan44  11.12.2019, 10:17

Wegen Betrug eine Anzeige? Es wäre betrug wenn man falsche Namen, Adressen etc. Gibt. Wenn am Ende die Wahrheit gesagt wurde, ist eine Strafanzeige relativ sinnlos.

0
Sirius66  11.12.2019, 10:56
@Eliyan44

Trotzdem hat er versucht, sich mit falschen Angaben über das Alter einen Vorteil zu verschaffen. Was sollte das sonst sein? Märchenstunde im Advent?

1

Du bekommst deine gerechte Strafe. Du muss sicherlich eine Geldstrafe zahlen.

Eliyan44  11.12.2019, 10:17

Weil minderjährige auch Geld Strafe bekommen oh man hahaha

0
Sirius66  11.12.2019, 10:54

Außer den Gebühren der Beförderungsgesellschaft nicht. Das hättest du hier bereits lesen können. Geldstrafen sind im Jugendrecht nicht vorgesehen.

0

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104 , 105 Abs. 1 BGB ), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106 , 107 BGB ) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).

Woher ich das weiß:Recherche
Jewi14  11.12.2019, 09:31

Soweit hast du Recht, nur dennoch ist eine strafrechtliche Verfolgung nach wie vor möglich. Unabhängig vom erhöhten Beförderungsgeldes.

4

Du kannst auch schon beim ersten Mal eine Anzeige kassieren. Es kommt immer nur drauf an, wie kulant der Kontrolleur ist. Schwarzfahren ist beim ersten oder zweiten mal nicht weniger verboten wie beim dritten mal.

Und ja, auch wenn du ein falsches Ticket dabei hast ist es genauso schwarz gefahren wie mit gar keinem Ticket.

Ergo: kauf dir immer ien Ticket oder geh zu Fuß.