Schwarzfahren wird angezeigt?
Ich bin 17 Jahre alt und wurde gestern beim Schwarzfahren erwischt ich hatte eine Fahrkarte aber die gilt nur für Kinder bis 14j die Kontrolleure haben mich anfangs gefragt wie alt ich bin ich sagte ich wäre 14 natürlich wollten sie meine Personalien sehen und ich meinte ich hätte keine dabei wie auch immer drohte sie mir mit der polizei anzurufen und sagte ich könnte dafür angezeigt werden wegen Betrugs usw aber genau nach dem habe ich mein wahres alter gesagt und alles weitere auch korrekt eingegeben würde jetzt noch eine Anzeige auf mich zu kommen ? Wenn ja was wird das für folgen haben ? Ich bin bis jetzt nur einmal schwarzgefahren soweit ich weiß wird man beim 3 Mal angezeigten
11 Antworten
Das entscheidet das Beförderungsunternehmen.
Meist wird bei Ersttätern auf eine strafrechtliche Verfolgung (vulgo Anzeige) verzichtet. Allerdings hast du einen veritablen Betrugsversuch unternommen, indem du durch falsche Angaben den Eindruck erwecken wolltest, im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Das wird mitunter nicht so locker gesehen und folglich die sonst geübte Kulanz gestrichen.
Selbstverständlich wird das VU deine Straftat (Betrug) zur Anzeige bringen.
Die Strafe entscheidet dann ein Gericht.
Wegen Betrug eine Anzeige? Es wäre betrug wenn man falsche Namen, Adressen etc. Gibt. Wenn am Ende die Wahrheit gesagt wurde, ist eine Strafanzeige relativ sinnlos.
Aber sicher ist das Betrug
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Und ein Geständnis macht eine Straftat nicht ungeschehen.
Du bekommst deine gerechte Strafe. Du muss sicherlich eine Geldstrafe zahlen.
Außer den Gebühren der Beförderungsgesellschaft nicht. Das hättest du hier bereits lesen können. Geldstrafen sind im Jugendrecht nicht vorgesehen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104 , 105 Abs. 1 BGB ), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106 , 107 BGB ) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).
Soweit hast du Recht, nur dennoch ist eine strafrechtliche Verfolgung nach wie vor möglich. Unabhängig vom erhöhten Beförderungsgeldes.
Du kannst auch schon beim ersten Mal eine Anzeige kassieren. Es kommt immer nur drauf an, wie kulant der Kontrolleur ist. Schwarzfahren ist beim ersten oder zweiten mal nicht weniger verboten wie beim dritten mal.
Und ja, auch wenn du ein falsches Ticket dabei hast ist es genauso schwarz gefahren wie mit gar keinem Ticket.
Ergo: kauf dir immer ien Ticket oder geh zu Fuß.
Es kann doch kein betrug sein, wenn am Ende die Wahrheit gesagt wurde?