Schwarzfahren?

5 Antworten

Ich habe deine ganzen Rückantworten gelesen.

Was hier vorliegen dürfte ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" von 60 Euro und keine Strafe, obwohl es oft so empfunden wird. Da dies dein erstes Mal war und du das Entgelt bezahlt hast, haben die Straßenverkehrsbetriebe darauf verzichtet die Behörden zu informieren. Sprich, sie haben keine Anzeige wegen des "Erschleichens von Leistungen" erstattet, folglich gibt es keine "Akte".

Der Sachverhalt steht nur in den Akten der Firma. Und das auch nur befristet, falls du wieder erwischt werden solltest. Bei mehrfachem Verstoß erstatten sie trotz ihrer Forderung von 60 Euro zusätzlich Strafanzeige und dann wird es deutlich teurer.

Uiuiuiui327 
Fragesteller
 25.01.2022, 15:59

wollte den Führerschein anfangen und habe einen Punkt denkst du das wird zu nem Problem bin mit dem e Roller über rot gefahren

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Eckengucker  25.01.2022, 16:04
@Uiuiuiui327

Nein. Aber den Punkt nimmst du gleich zu Beginn mit, bis zur gesetzlichen Löschfrist halt.

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In welcher Akte? In der des Verkehrsunternehmens? Ziemlich sicher. In deinem Führungszeugnis? Nur wenn du eine Strafe (das ist etwas anderes als ein Bussgeld oder ein erweitertes Beförderungsentgeld) über mehr als 90 Tagessätze erhalten hast, was bei Schwarzfahren ziemlich unwahrscheinlich ist.

Uiuiuiui327 
Fragesteller
 25.01.2022, 14:46

Nein hab nur von dem Straßenverkehr eine Strafe von 60€ bekommen das war’s, danach kam auch nie ein Brief oder so an also kann ich beruhigt sein das es nicht in meiner Akte ist weil ich mich für den Führerschein anmelden wollte und Angst hatte das die Führerscheinstelle mich ungeeignet für den Straßenverkehr hält

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DerRoll  25.01.2022, 14:58
@Uiuiuiui327

Die Führerscheinstelle schaut nicht in deine "Polizei-Akte" (das darf sie gar nicht), sondern wenn überhaupt in dein Bußgeldregister in Flensburg, und da wird Schwarzfahren nicht eingetragen.

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Uiuiuiui327 
Fragesteller
 25.01.2022, 15:00
@DerRoll

1 Punkt in Flensburg hab ich ja wegen einer roten Ampel mit dem e Roller hoffe das wirkt sich nicht negativ aus

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AngiedieSchlaue  25.01.2022, 15:03
@Uiuiuiui327

Von der Polizei wird eine Ermittlungsakte angelegt, die nach Abschluss der Ermittlungen an die StA geht

Die Führerscheinstelle guckt in keine Akten der Polizei rein. Die Führerscheinstelle richtet allerdings Erkenntnisanfragen an die Polizei. Die Polizei verweist dann auf das staarsanwaltliche Aktenzeichen und die Staatsanwaltschaft kann dann auf Anfrage der Führerscheinstelle die jeweilige Ermittlungsakte zur Einsichtnahme übersenden.

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Uiuiuiui327 
Fragesteller
 25.01.2022, 15:10
@AngiedieSchlaue

Denkst du es wird ein Problem geben wegen dem Punkt oder ist sowas egal weil sowas ja VOR der Probezeit bzw führerscheinbeginn passiert ist

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AngiedieSchlaue  25.01.2022, 15:12
@Uiuiuiui327

Das ist kein Delikt, was beim Führerschein ins Gewicht fällt.

Ein BtM-Eintrag wäre da etwas anderes.

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wiki01  25.01.2022, 15:22
über mehr als 90 Tagessätze erhalten hast

Oder es die zweite Verurteilung wäre.

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steht es trotzdem in meiner Akte drinne?

Es gibt nicht die Akte.

Wenn du mir sagst, welche der 14 möglichen Akten du meinst, sage ich dir, ob da etwas steht über dich.

Wenn du mit "meine Akte" das Führungszeugnis meinst, dann kann ich dir sagen, dass da nur Verurteilungen stehen* (können).

*) ab einer bestimmte Höhe oder Anzahl

Uiuiuiui327 
Fragesteller
 25.01.2022, 15:24

die Führerscheinstelle prüft ja bestimmte Sachen ich dachte die prüfen auch so Sachen wie Schwarzfahren Usw. Das einzige Was ich sonst habe ist ein Punkt in Flensburg wegen einem e Roller bin damit über nh rote ampel gefahren

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wiki01  25.01.2022, 15:25
@Uiuiuiui327

In "deiner" Akte bei der Führerscheinstelle steht darüber nichts.

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In deiner Akte? Was für eine Akte? Welches mysteriöse Schriftstück meint man bloß immer damit?

Gruß S.

Wenn, dann schreibt das Verkehrsunternehmen, und nicht die Polizei.

Uiuiuiui327 
Fragesteller
 25.01.2022, 14:41

Die Polizei hatte an dem Tag meine Daten aufgenommen und bestimmt den Fall Protokolliert deshalb dachte ich es steht jetzt in meiner Akte

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