DB strafzettel was passiert?
Hey, ich hab vor fast einem Monat einen strafzettel fürs schwarzfahren bekommen. Ich hatte zwar ein Ticket aber es war für eine kurzstrecke und die Bahn ist länger gefahren als erwartet (bin in die falsche Bahn eingestiegen). Ich musste 60euro Strafe zahlen. Meine Mutter hat dann auch die Tage darauf mit mir bei der DB angerufen und dir meinten wir sollen warten bis meine akte da ist. Nach taaaagen war die immer noch nicht da. Jetzt sind fast 30 Tage um. Wir haben momentan nicht mal Geld für 60 Euro. Kann man die Frist irgendwie verlängern?:(
2 Antworten
Jetzt ganz davon abgesehen, wie es passiert ist, nur rein zum Ablauf der erhöhten Beförderungsgebühr.
Das ist nicht die abschließende Strafe, wie ich aus deiner Frage -allerdings durch die Zeilen hindurch- lese. Es wird oft so verstanden, dass es lediglich um diese Gebühr geht. Dem ist aber nicht so.
Derzeit liegt dem Ganzen eine Straftat, Erschleichen von Leistungen, zu Grunde. Dieses Delikt wird nur auf Antrag verfolgt. Die Bahn erstattet in der Regel beim ersten Mal noch keine Strafanzeige, wenn die erhöhten Beförderungsgebühren an die Bahn selbst bezahlt werden. Kommt das allerdings öfters vor, oder die Gebühr wird nicht bezahlt, geht ein Strafantrag an die Justiz. Dann wird es deutlich teurer als die 60 Euro.
Ihr dürft also nicht abwarten und hoffen, dass sich das von selbst erledigt. Wenn ihr am Telefon keine ausreichende Antwort erhaltet, wäre meine Lösung hingehen und den Sachverhalt erläutern, aber nach 1 Monat solltet ihr nicht mehr warten.
und dir meinten wir sollen warten bis meine akte da ist.
was bedeutet das? wurdest du schon mehrfach beim schwarzfahren erwischt?
Nein das ist nur einmal passiert. Aber die beim Kundenservice meinten irgendwie die müssen erstmal warten bis meine akte oder Ordner bei denen ankommt wo dann steht was passiert ist. Ich hab ihr alles erklärt und sie meinte das sie die akte nicht hat kann sie mir nicht weiter helfen?
Du kannst auch schriftlich Einspruch einlegen und erklären, dass es ein Versehen war und kein mutwilliges Schwarzfahren.
Liegt dann an der Kulanz des Sachbearbeiters, ob der Betrag reduziert wird.
Etwas ähnliches ist mir auch mal passiert. Nach Einspruch wurde der zu zahlende Betrag um die Hälfte reduziert.