Strafe Zahlen Deutsche Bahn?
Hallo, ich bin heute mit der Deutschen Bahn gefahren ich hatte ein Schul-Abbo das abgelaufen ist in den Sommer Ferien , deswegen habe ich mir online versucht ein Neues zu bestellen das am 1 Oktober Gültig wäre da es ja erst am 1 Oktober gültig ist habe ich den ganzen September mit ticktes gezahlt.
als ich in der Bahn dann war, die Bahn grad mal los gefahren ist von der 1 Station kam der Kontrolleur sie war nicht aktiviert aber ich dachte sie wäre es.
er meinte gleich meine Personalien zu verlangen hatte aber kein Personalausweis dann sagte ich ihm aber noch hinter gerufen warten sie ich schaue ob ich etwas anderes da habe, er hat nicht mal mehr zugehört rief gleich die Polizei an habe dann rechtzeitig mein Impfpass gefunden aber während des Gespräch mit dem Polizist meinte er noch: ja sie meint sie kann sich nicht ausweißen noch in diesem Herablassenden Ton
er hätte mir aber ein Ticket verkaufen müssen weil in dieser Bahn verkaufen die Kontrolleure die Ticktes er hat das nicht mal erwähnt bevor er zu den Personalien rüber ging ich überlege ob ich bei der Deutschen Bahn anrufen soll um ihnen meine Situation zu schildern damit ich die 60 € nicht zahlen muss ich bin ja nicht mal wirklich schwarz gefahren es war die 1 Station wo er schon Kamm
soll ich es der Deutschen Bahn melden ?
3 Antworten
Du bist ohne gültigen Fahrschein gefahren, das ist Fakt. Ob der Kontrolleur Dir ein Ticket hätte verkaufen müssen, weiß ich nicht.
Schreib dem Unternehmen, schildere Deine Situation und schau, was die sagen.
also erstmal haben die Kollegen täglich etliche schwarzfahrer, was du ja in dem Fall gewesen bist. Da wird nicht lang gefackelt sondern Ausweis oder eben die Bpol zur Personalien Feststellung.
Desweiteren hätte der Kollege dir kein Ticket verkaufen müssen, da Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt ist. Das steht in den Beförderungsbedingungen und an den meisten Zügen. Den Beförderungsbedingungen stimmst du beim Betreten des Zuges zu. Hast du keine gültige Fahrkarte, besteht der Straftat bestand „Erschleichen von Leistungen“. Die Bahn erhebt aber aus Kulanz und aufwandsgründen nur ein erhöhtes beförderungsentgeld. Dieses beträgt den doppelten Fahrpreis, aber mindestens 60€.
Und noch zu dem Part ob du es melden solltest oder nicht: Nein, da der Kollege nach Vorschrift gehandelt hat.
Also du bist so gesehen sagen wir 'grau gefahren'... da unterlief dir ein Missgeschick mit der Aktivierung des Tickets, verstand ich dies richtig? Das gilt nun mal auch als Schwarzfahren... da kann man nur auf die Kulanz des Schaffners/Kontrolleurs hoffen, aber in dem Fall gerietest du wohl an einen sehr strengen Mitarbeiter. Du wirst wohl bezahlen müssen.
Edit: https://bahnauskunft.info/ticket-im-zug-kaufen/ (gilt anscheinend nur für Fernzüge, also der Ticketverkauf im Zug... und wird ab Jänner 2022 abgeschafft)