Auto Reservierung Geld rechtlich?

5 Antworten

Wenn der Käufer für die Dienstleistung gezahlt, dass Du den Wagen eine Woche nicht an Andere veräußerst, so hast Du diese Leistung erbracht.

Auf der anderen Seite verwendest Du aber den Begriff Anzahlung. Das wäre was vollkommen anderes.

Du solltest also erstmal prüfen, was ihr laut Formulierung konkret vereinbart habt.

Havenari  05.03.2022, 17:46

Wenn es eine Anzahlung wäre, müsste der Interessent das Auto ja nehmen und voll bezahlen 😁

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Rotfuchs716  16.07.2022, 23:26
@Havenari

dies aus erst nach Begutachtung des Autos. Wenn er das Auto nach Besichtigung nicht kauft ist jedoch für ihn die Anzahlung eventuell verloren.

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Die Polizei macht da gar nichts, die verfolgt nämlich nur Straftaten.

Das müsst ihr zivilrechtlich klären. Ich denke aber mal, das ist alles ok, der Kunde hatte eine Gegenleistung für die 120 Euro und kann sich meiner Meinung nach nicht beschweren.

Ihr hattet einen Vertrag, du hast deine Verpflichtung erfüllt, also muss er seine Pflicht (die Zahlung) auch erfüllen. Alles gut.

Die Polizei wird ihm sagen, dass er sich mit zivilrechtlichen Forderungen bitte an den vermeintlichen Schuldner oder ein Gericht wenden möge, das fällt nicht in ihre Zuständigkeit.

Ja, du musst ihm das Geld zurückzahlen. Anders wäre es gewesen, wenn es eine Anzahlung gewesen wäre.

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern
Havenari  05.03.2022, 17:43

Wie kommst du auf diese interessante Idee? Warum hätte der Interessent denn überhaupt Geld für eine Reservierung gezahlt, wenn es die deiner Ansicht nach gratis geben müsste?

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Ne.... für die 120€ hat er bei dir erkauft das du es für ihn Reservierst^^

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister