Für den Käufer zum TÜV..Käufer tritt zurück..kann ich den Aufwand für den TÜV von der Anzahlung abziehen?sozusagen als Aufwandsentschädigung?
Hallo,
ich habe den Wagen beim tüv vorgestellt..leider paar kleine Mängel. Der Wagen hat noch 4 Monate tüv..Käufer tritt nun vom Kauf zurück und möchte auch die komplette 400€ Anzahlung sofort zurück..wie ist hier die Sachlage..es wurde lediglich ein Bestätigung der Anzahlung vorerst geschrieben..
Habt ihr einen Kaufvertrag? Inwiefern kann er von dem einfach zurücktreten?
Kaufvertrag noch nicht..nur die schriftliche Bestätigung der Anzahlung…sie wollte ihn mit neuem TÜV..klappte halt nun nicht..hab ihr auch einen Nachlass angeboten ..möchte Sienicht
Warum reparierst du das Auto nicht, so dass es eine neue HU bekommt?
Möchte sie nicht
7 Antworten
Wenn du das Auto wie vereinbart mit frischer HU liefern kannst, muss sie es nehmen. Kannst du es nicht, fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft. Dann musst du entweder zeitnah nachbessern oder du gibst ihr die Anzahlung zurück und der Deal ist gestorben. Entschädigung bekommst du in dem Fall sicherlich keine. Wofür? Für den gescheiterten Versuch, deinen Vertragsteil zu erfüllen? Sicher nicht.
Ihr hättet direkt einen Kaufvertrag abschließen sollen... Wenn ihr "neuen TÜV" mündlich vereinbart habt und das nicht möglich ist, könnte sie wahrscheinlich sogar verlangen, dass Du die Mängel auf Deine Kosten beseitigst.
Also gib ihr die Anzahlung zurück und sieh es als Lehrgeld.
"Möchte sie nicht"
Muss sie aber. Sie will das Auto mit neuem TÜV, wie es vertraglich vereinbart wurde und so bekommt sie es auch. Anderenfalls ist sie dir gegenüber schadenersatzpflichtig.
Nur damit das mal gesagt wurde... Ein Kaufvertrag wird dann geschlossen, wenn 2 übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. Also Du willst ein Auto... verkaufen für den Preis XX. Er / sie will dieses Auto kaufen. Damit ist diese Willenserklärung übereinstimmend und bindend. Noch dazu, wenn schon eine Anzahlung geleistet wurde! Es bedarf hier nicht zwingend der Schriftform!
Du hast den Wagen mit TÜV neu angeboten. Dies war Teil Deiner Willenserklärung. Und der Käufer hat das so angenommen und damit auch Anspruch auf den neuen TÜV. Eine Minderung im Preis muß er / sie nicht akzeptieren. Allerdings mußt Du dafür sorgen, daß der Wagen auch die HU schafft.
Dein Vorteil dabei ist, daß er / sie auch nicht so ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten kann. Es sei denn, Du weigerst Dich, Deine Vertragsbedingungen zu erfüllen.
Wenn es rechtlich ohne Folgen bleibt, könnt Ihr den Vertrag auch wieder lösen. Es gibt aber auch streitbare Mitmenschen, die auf ihr Recht bestehen und das auch durchsetzen!
Also wenn die Frau, die angezahlt hat, das Auto auch nehmen soll, kommst Du um eine neue HU nicht herum. Egal, was Du dafür erst investieren mußt!
PS: Eine Aufwandsentschädigung steht nicht Dir zu sondern wenn überhaupt, dann dem Käufer!
Die Polizei interessiert das nicht. Es liegt schliesslich keine Straftat vor.
Ich würde ihr es morgen zurückzahlen..aber sie möchte heute bis 15 Uhr ..sonst Polizei
Dann nach das doch heute... Und wie DerCaveman schon sagte, die Polizei interessiert das nicht die Bohne. Ihr solltet Euch beide mal über Vertragsrecht informieren!
Nein, das geht auf deine Kosten.
Möchte Sie nicht, sie möchte bis morgen die 400€ zurück, da sie dringend ein Auto benötigt…ansonsten droht sie schon gleich mit Polizei