Vorzeitige TÜV-Untersuchung - Vorteil / Nachteil beim Gebrauchtwagenverkauf?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die rechtliche Seite einer vorgezogenen HU ist ja nun erläutert...
Wenn du nicht Angst hast, dass das Auto "wesentliche technische Mängel" aufweist, die zum "Aus-dem-Verkehr-ziehen" führen würden, versucche es doch einfach mal in einer Werkstatt: "Bitte schauen, welche Arbeiten vor einer HU erledigt werden müßten." ... oder, falls du im ADAC bist, zu einem Prüfstützpunkt fahern und checken lassen...

Wenn Dein Auto erhebliche Mängel hat und du demnach keine Plakette bekommt, bist Du sogar verpflichtet, die Mängel UNVERZÜGLICH abzustellen und hast für die Nachkontrolle einen Monat Zeit, gerechnet vom Tag nach der HU. Siehe Anlage VIII zur StVZO Nr. 3.1.4.3

Wenn Dein Auto geringe Mängel hat und Du eine Plakette bekommen hast,, bist Du verpflichtet, diese Mängel innerhalb eines Monats zu beheben, brauchst aber nicht zur Nachkontrolle erscheinen. Siehe Anlage VIII zur StVZO Nr. 3.2.4.2

Also "mit geringen Mängel einfach weiter fahren" ist eine Ordnungswidrigkeit

Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge

3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2 3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen, 3.1.4.2 geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,

3.1.4.3 erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.

Es ist also auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn man meint "naja, bin nihct durchgekommen, dann fahr ich eben noch die 4 Monate, bis die eigentliche Frist abgelaufen ist, er "hat ja noch TÜV". Das mag in den meisten Fällen gut gehen, denn ein kontrollierende Polizist weiß ja nichts von der vorgezogenen HU.

Hat Dein Auto geringe Mängel und Du verkaufst es ohne zu reparieren bist Du natürlich der Gelackmeierte, wenn Du das dem neuen Käufer nicht mitteilst.

Zusammen gefaßt: "ES GILT FÜR EINE WIEDERVORFÜHRUNG DIE NEUE FRIST AB DEM TAG NACH DER HU GERECHET, BEI BESTANDENER HU GILT DIE NEUE HU FRIST AB DEM TAG DER UNTERSUCHUNG"

  • gerechnet ab dem Tag nach der HU meint, wenn du am 10.03. zur HU warst, gilt der Bericht bis einschließlich 10.04.
luidor 
Fragesteller
 10.03.2014, 16:27

Hi,

Danke!

Ich hab´s vermutet, wollte mich aber noch vergewissern. Denke wir werden einen befreundeten KFZ-Mechaniker drüber schaun lassen und dann entscheiden.

Gruss

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jloethe  10.03.2014, 18:32
@luidor

Ein aktueller TÜV-Bericht uch mit erkannten mängelkn kann sich auch wertsteigernd auswirken und wenn ohne neuen Tüv verkauft wird .

Denn dann den Prüfbericht unbedingt mit Einbringen und im Vertrag vermerken... damit sicherst Du dich ab das nix verdeckt oder verschwiegen werden sollte.. Mach vor Übergabe des Fahrzeuges eine Copy des Prüfberichtes als Nachweis /( Beleg ) für dich.. und den prüfbericht zum vertragsbestandteil.. Ich empfinde das als sinnvolle Handlung und kaufe ehr mit Prüfbericht wie ohne.. Joachim

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TransalpTom  10.03.2014, 19:30
@jloethe

Ja, auch ne gute Möglichkeit, dann weiß der Käufer genau woran er ist.

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