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Umgebung als Gefühl auf der Haut?

Wenn die Wände in einen Raum hellgelb sind und gebe dort zwei oder mehr Personen die Hand und spüre jeweils Gefühl A auf deren Haut.

Ist es ein Raum mit z.B. hellgrünen Wände und gebe demselben Leuten die Hand, spüre ich Gefühl B auf deren Haut, also das man bei dem unterschiedlichen Farben deutliche Unterschiede bemerkt.

Auch bei Räumen mit gleicher Farbe gibt es Unterschiede auf der Haut von betreffenden Personen, weil z.B. auch andere Materialien in Raum sind.

Habe ich selber solche Gefühle, beeinflusst es auch meine Träume.

Hat das etwas mit einen Trigger zu tun? Ist es ein Symptom einer bestimmten Erkrankung?

Bei dem YouTube Videos von Gewitter im Kopf (Jan Zimmermann), ist mir aufgefallen, dass das Tourette Syndrom bei Jan mit der Zeit bis vor der OP nachgelassen hatte und es auch weniger Beleidigungen gab und es von einer schweren Form zu einer leichteren Form wurde.

Wurde Jan nicht auch durch die jeweilige Umgebung getriggert?

Wenn Jan sich alle 3 oder 4 Tage oder in bestimmten Abständen von Tagen oder Wochen für mehrere Sekunden immer ein anderes Foto angeschaut hätte, wären die Tics bis vor der OP vielleicht stärker gewesen und es wäre wie in dem früheren Videos?

Habe mir seine Videos angeschaut, hätte in dem Kommentaren vor Jahren das mit dem Gefühl erwähnen können und Jan hätte vielleicht dazu etwas gesagt.

Würde mich interessieren, ob das mit dem Gefühl in dem Beispiel ein Symptom von Tourette Syndrom ist.

Falls Ihr von Tourette Syndrom betroffen seid, ist das mit dem Gefühlen bei Euch auch so? Wenn Ihr Euch z.B. ein Foto von Person XY anschaut und werdet getriggert, kommt es vor, das es sich als Gefühl auf der Haut äußert.

Ich habe zum Glück kein Tourette Syndrom, vielleicht nur eine ganz leichte Form und noch weniger als bei Jan in dem letzten Videos von vor der OP.

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Kann die Formulierung ,,Drittwirkung von Grundrechten" andere Rechte wirklich aushebeln? Beispiel Meinungsfreiheit?

Hallo alle zusammen,

ich bin da vor einiger Zeit mal auf so einen User gestoßen, der militant die Ansicht vertritt, dass auch privat betriebene Internetseiten geäußerte Kommentare von Besuchern/Usern (Meinungen) angeblich nicht löschen dürften. Auf seinem Profil (natürlich bleibt er anonym) stellt er z.B. schon gleich folgende These auf:

Bei gewissen Themen nehme ich schlicht meine Meinungsfreiheit in Anspruch.

Diese gilt nicht nur dem Staat gegenüber, sondern ebenso u. a. auf Plattformen als juristische Person wie diese (juristischer Begriff: "mittelbare Drittwirkung von Grundrechten") Selbst dann, wenn Plattformen (eingeschränktes) Hausrecht haben ist eine willkürliche Löschung, also sofern Aussagen nicht gegen geltendes Recht verstoßen daher nicht rechtens.

Also irgendwie verstehe ich das so, dass der jeweilige User aus dieser vorgeblichen,,Drittwirkung" ein Anrecht interpretieren will, immer und überall seine eigenen Ansichten aufdrängen zu können und dass die Gegenseite dagegen angeblich nichts tun dürfe. Selbst andere Rechte wie das Hausrecht wären in dem Fall egal.

Wie seht ihr das? Ist diese Auslegung korrekt oder will da (mal wieder) jemand etwas krampfhaft aus bestimmten Stellen in Gesetzestexten herausinterpretieren und in eine ihm genehme Richtung deuten, damit er dadurch strenggenommen auf einer Art ,,Freifahrtsschein" für gewisse Bereiche pochen kann?!

Aber ist das nicht irgendwo Blödsinn? Wenn bei auf einer Veranstaltung bei mir Zuhause jemand ständig anderen Gästen aggressiv seine Ansichten aufdrängen will, die sich belästigt fühlen und ich als Hausherr ihn in seine Schranken weise und ggf. mit Rauswurf (Hausrecht) drohe, kann der mir doch auch nicht mit einem Verweis auf ,,Drittwirkung von Grundrechten" kommen, dass ich das nicht tun, ihn in seinem Treiben nicht behindern dürfe und dass er mich u.U. andernfalls verklagen würde, wenn ich es doch tue.

Wie steht ihr zu dieser Frage? Ist diese Auslegung des anonymen Users so korrekt oder ist das instrumentalisierendes Verdrehen von bestimmten Grundlagen?

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