Prävention – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Sollte die Altersgrenze für Strafmündigkeit herabgesetzt werden?

(Bild mit KI generiert)

Gewalt unter Kindern ist keine Seltenheit (mehr) - im Gegenteil, es wird sogar ersichtlich, dass unter 14-Jährige immer mehr Straftaten begehen. In der Diskussion ist deshalb nun, ob das Alter der Strafmündigkeit abgesenkt werden sollte..

Derzeitiger Stand in Deutschland

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland derzeit strafunmündig. Aufgrund der Anstiege der Gewaltdelikte entstand bei politischen Fraktionen eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit. CDU-Generalsekretär Linnemann spricht sich für die Änderung aus und plädiert für eine Strafmündigkeit ab dem Alter von 12 Jahren.
Dem Gegenüber steht die Meinung von dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Ulrich Mäurer. Für ihn sind polizeiliche Maßnahmen nicht zielführend - im Gegenteil spricht er sich für pädagogische Maßnahmen aus, da er den Anstieg der Gewaltdelikte als eine Spätfolge der Corona-Zeit sieht.

Veränderung der Statistik

Im Vergleich zu 2019 ist die Anzahl tatverdächtiger Kinder um 43 Prozent angestiegen. In einigen anderen Ländern gilt bereits die Strafmündigkeitsgrenze von 12 Jahren. Unter den tatverdächtigen Kindern befinden sich besonders zuletzt mehr nicht-deutsche Kinder. Migrationsexpertin Souad Lamroubal findet, dass besonders mit diesem Hintergrund härtere (und frühere) Strafen keineswegs die Lösung seien. Man müsse die Familien, die häufig überfordert sind, besser unterstützen, da sich diese Überforderung auf die Kinder übertrüge, was zu einer Vernachlässigung und dies wiederum zu einem Anstieg von Kriminalität führen kann.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um dem rasanten Anstieg der Gewalt unter Kindern entgegen zu wirken?
  • In welcher Pflicht seht Ihr die Politik, aber auch Instanzen wie Schulen und nicht zuletzt die Eltern, bzw. Sorgeberechtigte?
  • Denkt Ihr, dass ein Kind ab 12 Jahren bereits in der Lage ist, strafrechtlich relevante Folgen abzusehen und die Konsequenzen einzuschätzen?
Bild zum Beitrag
Ich fände das Absenken auf 12 sinnvoll, da... 69%
Ich denke, es sollte bei 14 bleiben, weil... 19%
Ich denke etwas anderes darüber und zwar... 11%
Kinder, Schule, Familie, Geld, Angst, Erziehung, Pädagogik, Deutschland, Politik, Prävention, Jugendliche, Recht, Eltern, Gesetz, Gewalt, Psychologie, Gesellschaft, Kriminalität, Politiker, Statistik, Straftat, Altersgrenze, 12-jaehrige, Spätfolgen, Strafmündigkeit, Corona-Pandemie, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Kommt bald das Aus für das "Begleitete Trinken"? Wie denkt Ihr darüber?

"Begleitetes Trinken" ist vermutlich nicht jedem ein Begriff, doch tatsächlich wird das seit 1952 im Jugendschutzgesetz geregelt. Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister, soll diese Regelung aber bald abgeschafft werden..

Das ist "begleitetes Trinken"

Im Jugendschutzgesetz wird seit 1952 im Paragraf 9, Absatz 2, das "begleitete Trinken" geregelt. Jugendliche dürfen laut diesem Paragrafen bereits ab dem Alter von 14 Jahren trinken - Bier, Wein und Sekt - wenn sie dabei von ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten begleitet werden. Das gilt sowohl für den Konsum der Getränke innerhalb von Gaststätten als auch in der Öffentlichkeit. Das Ziel: Die Minderjährigen sollen Alkohol in einem kontrollierten Umfeld kennenlernen, sodass ein bewusster Umgang erlernt und Exzesse verhindert werden können.

Risiken des Alkoholkonsums

Dass der Konsum von Alkohol mit vielen Risiken einhergeht, dürfte allgemein bekannt sein. Allerdings reagieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene noch empfindlicher auf Alkohol. Der Grund dafür liegt in der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung ihrer Organe und Gehirne. Bis zum Alter von circa 21 Jahren gibt es beispielsweise im Gehirn noch "Umbauprozesse", die bereits durch die kleinste Menge an Alkohol gestört werden können. Es kann zu erheblichen Schäden kommen.

Wer sich für und wer sich gegen die Abschaffung ausspricht

Dieses Risiko sieht auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach, ihm schließen sich die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an - denn sie alle wollen das "begleitete Trinken" abschaffen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin (Judith Gerlach, CSU), ebenso wie die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Cyborra (SPD) unterstützen das Vorhaben. Der Deutsche Brauer-Bund und die Krankenkasse DAK begrüßen die Debatte.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, äußerte der DPA gegenüber Zweifel an der Debatte um die Abschaffung. So erklärte er, dass kein Teenager dadurch zum Alkoholiker würde, wenn er das erste Mal einen Schluck Bier seines Vaters probiere. Das Konzept des "begleiteten Trinkens" im elterlichen geschützten Umfeld und die damit einhergehende Aufklärung habe sich bewährt. Auch das Gaststätten-Gewerbe kritisierte das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass dieser "kontrollierte Rahmen" des "begleiteten Trinkens" riskantem Alkoholkonsum vorbeugt?
  • Sollte generell Alkohol an das biologische Alter - wie etwa "Hirnreifung" - angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich finde das "begleitete Trinken" gehört abgeschafft, da... 47%
Ich denke, das "begleitete Trinken" sollte bleiben, weil... 41%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 12%
Gesundheit, Bier, Alkohol, Deutschland, Politik, Prävention, Wein, Jugendliche, Recht, Sucht, Gesetz, Drogen, Psychologie, Alkoholkonsum, Alkoholkrankheit, Drogenpolitik, Gesellschaft, Jugend, Jugendschutzgesetz, Konsum, Suchtmittel, Suchtverhalten, Konsumverhalten, Gesundheitsminister, Präventionsmaßnahmen, Lauterbach, Karl Lauterbach, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Junge Arbeitnehmer fühlen sich öfter gemobbt als ältere - woran könnte dieser Unterschied liegen?

Triggerwarnung: Die heutige Meinung des Tages behandelt das Thema Mobbing.

Mobbing - den Begriff kennt wohl so gut wie jeder. Oftmals wird er zwar mit der Schule verbunden, doch auch viele Arbeitnehmer sind betroffen. Eine Studie zeigt nun: Mehr als jeder zehnte junge Mensch fühlt sich am eigenen Arbeitsplatz gemobbt...

Junge Menschen häufiger betroffen

Einer Studie der Universität Leipzig zufolge sind junge Menschen häufiger von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen als ältere. 11,4% der Beschäftigten, die angaben, Mobbing in der Arbeit ausgesetzt zu sein, waren zwischen 18 und 29 Jahre alt. Zum Vergleich: Bei Beschäftigten zwischen 50 und 59 Jahren gaben nur 3,2% an, derartige Erfahrungen gemacht zu haben.
An der Studie nahmen 5.015 Erwerbstätige teil, in Auftrag gegeben wurde sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bildungsgrad und Migrationshintergrund

Der Studie zufolge gibt es bei der Anzahl der Mobbing-Vorfälle auch Unterschiede bezüglich der Bildungs-, Beschäftigungs- und Einkommensgruppen. 8,1% der von Mobbing Betroffenen haben einen niedrigen sozioökonomischen Status, im Vergleich dazu sind es bei einem hohen sozioökonomischen Status nur 3,6%.
Weiter zeigt die Untersuchung auf, dass 20% derjenigen, die gemobbt werden, einen Migrationshintergrund haben. 13,5% der Befragten mit Migrationshintergrund gaben an, nicht unter Mobbing zu leiden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie erklärt Ihr Euch den Alters-Unterschied bei den Mobbing-Fällen?
  • Was muss getan werden, um Mobbing am Arbeitsplatz zu reduzieren?
  • Welche Konsequenzen sollten für Arbeitnehmer, welche Mobbing betreiben, folgen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Leben, Arbeit, Mobbing, Schule, Zukunft, Job, Angst, Arbeitsplatz, Deutschland, Ausbildung, Prävention, Jugendliche, Psychologie, Altersunterschied, Angstzustände, Hilflosigkeit, Migration, Migrationshintergrund, Mobbing am Arbeitsplatz, Mobbingopfer, Psyche, Unterstützung, Solidarität, Emotionalität, Präventionsmaßnahmen, Meinung des Tages

Meinung des Tages: BKA-Bericht offenbart Zuwachs an Gewalt gegen Frauen – welche Konsequenzen sollten folgen?

Laut BKA-Bericht hat die Gewalt gegenüber Frauen in sämtlichen Bereichen teils deutlich zugenommen. Gleichzeitig fehlt es an passenden Hilfsangeboten und Schutzeinrichtungen. Auch wird der Ruf nach Gesetzesänderungen laut..

Gewalt gegen Frauen nimmt zu

Zum ersten Mal überhaupt hat das Bundeskriminalamt (BKA) ein Lagebild explizit für Frauen erstellt. Was der Bericht offenbart: Die Gewalt gegenüber Frauen hat in sämtlichen Bereichen zugenommen:

Ergebnisse (absolute Zahlen für 2023, Zuwachs im Vgl. zum Vorjahr in %)

Häusliche Gewalt - 180.715 (+5,6%)

Sexualstraftaten - 52.330 (+6,2%)

Digitale Gewalt - 17.193 (+25%)

Femizide - 938 (+1%)

Menschenhandel - 592 (+6,9%)

Der BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer warnt davor, dass "Hass und Gewalt gegen Frauen" ein inzwischen "zunehmendes gesellschaftliches Problem" darstelle. Innenministerin Nancy Faeser fordert "mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer".

In ca. 70% der angezeigten Fälle sind Frauen und Mädchen Opfer von häuslicher Gewalt. Die Polizei geht jedoch von einer weitaus höheren Zahl aus, da viele Fälle nicht angezeigt werden. Vor allem bei digitaler Gewalt und Gewalt / Missbrauch innerhalb der Familie befürchten die Ermittler eine hohe Dunkelziffer.

Besonders drastisch fällt der Anstieg im Bereich "digitaler Gewalt" aus; zu den Straftaten dieses Bereichs zählen beispielsweise Nötigungen, Bedrohungen und Stalking. Bei Minderjährigen Opfern handelt es sich in diesem Bereich zumeist um Missbrauchsfälle. Kretschmer bezeichnet das Internet als "Treiber" von Hass und Gewalt gegen Frauen.

Sonderfall Femizide

Einen besonderen Stellenwert nehmen sogenannte "Femizide" ein, also Tötungsdelikte an Frauen, die getötet wurden, weil sie Frauen waren. Im Jahr 2023 wurden 360 Femizide verzeichnet. Laut Statistik liegt der Anteil weiblicher Opfer von Tötungsdelikten innerhalb einer Beziehung bei über 80%. Das BKA appelliert für mehr Aufklärung und Forschung in diesem Bereich.

Nicht ausreichend Schutz für Frauen

Die Istanbul-Konvention trat 2018 in Kraft. Auf Grundlage dieser einigten sich einige Staaten, u.a. Deutschland, auf den Schutz von Frauen vor Gewalt. Derzeit stehen bundesweit 7700 Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung. Gemessen an der Größe und Bevölkerungsdichte des Landes wären jedoch ungefähr 21.000 Plätze nötig.

Politische Konsequenzen

Nancy Faeser fordert seit längerem ein Gewaltschutzgesetz, das Anti-Gewalt-Trainings für Gewalttäter sowie Fußfesseln zur Durchsetzung von Kontaktverboten vorsieht. In Spanien werden derartige Fußfesseln zur konsequenten Umsetzung des Kontaktverbots bereits seit längerem verwendet.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat jüngst ein Gewalthilfegesetz vorgelegt, das u.a. die Mitfinanzierung des Bundes von Frauenhäusern vorsieht. Zudem sollen die Länder ihre Frauenhausplätze bis 2030 flächendeckend ausbauen sowie einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantieren.

Unterstützt wird das Gesetzesvorhaben von einigen Prominenten und Institutionen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche politischen / juristischen Konsequenzen sollten Eurer Meinung nach zum Schutz von Frauen folgen?
  • Wie erklärt Ihr Euch den drastischen Anstieg an Gewalt gegenüber Frauen?
  • Denkt Ihr, dass Fußfesseln ein geeignetes Mittel zur Garantie von Kontaktverboten wären?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Internet, Männer, Polizei, Deutschland, Politik, Frauen, Beziehung, Prävention, Recht, Gesetz, Schutz, Gewalt, Psychologie, BKA, Frauenhaus, Gesellschaft, Gewalt gegen Frauen, Gewaltprävention, Internetkriminalität, Justiz, Kontaktverbot, Sexismus, SPD, Stalking, Straftat, Femizid, Nancy Faeser, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Prävention