Die Parkplatzsituation an meiner Hochschule im Wohngebiet lässt sehr zu Wünschen übrig. Falschparken passiert hier öfter.
Ein Fall ist jedoch besonders interessant :
In einer öffentlichen Straße mit Parkscheibenpflicht (also nicht Anwohner) befindet sich eine Arztpraxis, welche behauptet, die Parkplätze vor dem Eingang, ggü. dem Bürgersteig seien ihre. Diese sind jedoch weder mit irgendwelchen Schildern, Hinweistafeln oder Sonstigem versehen, dass sie tatsächlich nicht öffentlich sind. Also ein Parkplatz wie jeder Andere mit Markierungen und einem amtlichen Schild zu Beginn, dass ich hier mit Parkscheibe max. 2 Std parken darf.
Dennoch gibt es häufiger Drohungen.
Darf mir tatsächlich die Arztpraxis verwehren dort zu parken? Gibt es Sonderregelungen?
Danke im Voraus!