Mein Garten hat eine Reihe von Tannen, die ca. vier Meter hoch sind. Ich möchte sie um ca. einen halben bis dreiviertel Meter kürzen.
Das Bundesnaturschutzgesetz sagt in Paragraph 39:
" [...] Es ist verboten,
[...] Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen [...] "