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Ärger mit Privater Parkfirma, muss der Halter aussagen wer gefahren ist?

hallo, und zwar habe ich zu einem Festabend auf einem nicht beleuchteten Parkplatz vor einem Lidl geparkt. 1 Stunde und 5 minuten. Plötzlich bekomme ich ein Monat später einen Brief mit einer 50 € Rechnung aufgrund eines Parkverstoß, da man nicht außerhalb der Öffnungszeiten parken darf. Es war aber absolut nicht ersichtlich und alle Lichter waren aus. In den AGBs steht es ganz, ganz klein, darunter, was man definitiv auch nicht im vorbeifahren lesen kann. Ich hatte deshalb schon mehrmals mit der Firma Kontakt per E-Mail, da sogar eine Schranke vorhanden wird, die trotz Beschwerden des Vorjahres nicht geschlossen war. Auf dem Parkplatz standen circa 100 andere Autos.

nach mehrfachen Kontakt zu der Firma und Hinweisen. Auf all diese Punkte bin ich darauf gekommen, dass der Halter also meine Mutter nicht aussagen muss, wer der Fahrer war und in meinem Fall weiß sie es auch überhaupt nicht, denn sie weiß nur, dass ich das Fahrzeug dauerhaft nutze. Es ist aber an diesem Abend tatsächlich jemand anderes gefahren. Jetzt antwortet mir diese Firma aber nicht mehr, seitdem ich sie darauf hingewiesen habe. Ich hab jetzt aber Angst, dass wir jetzt irgendwas gerichtliches oder sonst was bekommen. Das wäre ein ganz schön großes Problem, da meine Mutter gerade in einem Insolvenzverfahren steckt und sie das wieder belasten könnte.

Könnt ihr mir sagen, ob die jetzt noch irgendwas machen können weil meine Mutter weiß wirklich nicht wer der Fahrer ist und das lässt sich auch auf den Überwachungskameras sehen. Die wurden nämlich von meinem Auto gemacht das ist ein Mann war.

Ich möchte einfach nur nicht, dass meine Mutter Ärger bekommt. Ich werde mich trotzdem noch gegen diese Firma stellen.

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Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links (StVO)?

Hallo liebe Community,

ich bin gestern auf dieses Thema gestoßen und habe Diskussionen dazu verfolgt, in denen es viele verschiedene Meinungen gab. Dabei waren sich alle immer sehr sicher, richtig zu liegen, obwohl sie sich gegenseitig an vielen Stellen widersprochen haben. Deshalb möchte ich diese Frage(n) jetzt gerne einmal mit Sicherheit beantworten können, gerne auch mit Quellen wie Paragraphen und Gerichtsurteilen belegt. Alle Fragen beziehen sich auf Deutschland und den aktuellen rechtlichen Stand.

  1. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern die StVO?
  2. Macht es dabei einen Unterschied, ob der Parkplatz bzw. das Parkhaus öffentlich bzw. privat ist? Gilt es automatisch als öffentliche Verkehrsfläche, wenn der Zugang unbeschränkt möglich ist?
  3. Macht es einen Unterschied, ob am Eingang ein Schild mit "Hier gilt die StVO" hängt?
  4. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links?
  5. Macht es dabei einen Unterschied, ob die Struktur und die Markierungen einen Straßencharakter aufweisen?

Ich wäre sehr dankbar für alle fundierten Antworten, möglichst von Personen, die sich mit aktuellem Verkehrsrecht gut auskennen und vielleicht auch etwas Hintergrundwissen mitbringen können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Nimento

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