Haben Füßgänger auf Parkplätzen immer„Vorfahrt“?
Vor einigen Tagen war ich auf einem Supermarktparkplatz unterwegs, auf dem es extra markierte Zebrastreifen für Fußgänger gibt. Ich fuhr langsam in Richtung Ausfahrt, als plötzlich eine Person aus einem kurz anhaltenden Auto ausstieg und direkt vor meinen Wagen lief, obwohl er offensichtlich gesehen hatte, dass ich fuhr. Mein Fuß war bereits auf der Bremse, und ich rollte nur noch. Trotzdem konnte ich nicht rechtzeitig vollständig anhalten, und es kam zu einem leichten Kontakt zwischen meinem Auto und der Person.
Ich hatte nicht erwartet, dass er vor mein Auto tritt, da sein Mitfahrer kurz vor ihm ebenfalls ausgestiegen war, jedoch hinter meinem Wagen die Fahrbahn überquerte. Nach dem Vorfall schlug die Person auf mein Auto und griff mich durch das offene Fenster an.
Ich möchte nun wissen: Kann mir dieser Vorfall als Ordnungswidrigkeit oder als eine andere rechtliche Verfehlung angelastet werden? Und könnte der Angriff auf mich vor Gericht durch den „Aufprall“ gerechtfertigt werden?