Frage zur STVO - Vorfahrt in 30er-Zone?
In einer 30er-Zone am Stadtrand liegt in meiner Stadt eine Straße, die durch ein bewaldetes Gebiet führt. Rechts von der Straße ab geht es zu einem öffentlichen Parkplatz, wo auch ein Schild zur Parkordnung steht. Vorfahrtsregelnde Verkehrsschilder gibt es dort nicht. Aber zwischen dem Parkplatz und der besagten Straße liegt noch ein kleines Stück nichtasphaltierte Fahrbahn oder Sandweg. Ist dieser Sandweg noch Parkplatz oder schon Straße (Fahrbahn) und es gilt rechts-vor-links? Oder ist der Verkehrsteilnehmer der die besagte Straße fährt vorfahrtsberechtigt?
3 Antworten
Das ist schwierig zu sagen ohne Detailkenntnisse. Der Weg könnte eine Grundstückszufahrt sein oder win Feld- und Waldweg. Oder eine Straße. Aber tendentiell würde ich RvL verneinen aber trotzem vorsichtig fahren.
Ich kenn grundstückszufahrten, die sind mehrere 100m lang.
Jo, würde ich auch os machen! Danke und einen schönen Abend noch!
Das ist ohne optischen Abgleich nicht zu beantworten.
- Es könnte eine Grundstückszufahrt sein (§ 10 StVO). Dann hat man vom Parkplatz kommend Vorrang zu gewähren.
- Es könnte ein Waldweg sein (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Auch dann hat man vom parkplatz kommend Vorrang zu gewähren.
- Es könnte eine Fahrbahn sein (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StVO). Dann gilt rechts vor links.
Um das zu beurteilen muss man die genaue bauliche Gestaltung kennen. Und selbst dann ist das nicht unbedingt immer eindeutig.
Die Art des Fahrbahnbelags hat keinen Einfluss auf die Vorfahrtregelung.
Wichtig wäre die Info, ob der Randstein um die Ecke in die Seitenstraße geht oder diese geradeaus schneidet. In letzterem Fall ist das nach meinem Dafürhalten eine Grundstückszufahrt oder ein Feldweg und keine Straße.
Naja, der Weg zwischen Parkplatz und befestigter Straße ist etwa 7 Meter lang.