Schräg gegenüber der Wohnung meiner Freundin ist eine Autowerkstatt mit begrenztem Auto-Abstellraum. Wir haben festgestellt, dass gehäüft Autos in der Nähe am Straßenrand im öffentlichen Raum geparkt werden, die auch auf dem Werkstattgelände (teils länger) stehen und oft beschädigt sind (platte Reifen, fehlender Reifen, fehlende Seitspiegel, kaputte Scheiben, offensichtliche Unfallschäden wie immense Beulen, kaputte Frontscheinwerfer, fehlende Motorhaube ... sowas in der Art). Alle diese Autos haben auf den anliegenden Nummernschilder (wer weiß, ob die Schilder überhaupt zu den Autos gehören) gültige TÜV-Plaketten.
Darf die Autowerkstatt offensichtlich kaputte bzw. beschädigte Autos im öffentlichen Raum parken und so den Anwohnern und Besuchern wertvollen Parkraum für intakte PKW wegnehmen?
Danke im Voraus für Eure Antworten