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Benötige ich einen Schweißschein?

Hallo Leute ich Schweiße schon lange im Privaten und habe während meiner Ausbildung auch einen Schweißkurs besucht (aber nur zum reinschnuppern und Grundlagen lernen, es wurden keine Zertifikate o.ä ausgestellt)

Ich habe sehr viel Spaß am Schweißen und würde es gerne neben meinem Hauptberuf als weitere Einnahmequelle machen, ich habe nicht vor in den Druckbehälterbau oder irgendwelche Gebäudestrukturen zu schweißen, einfach nur nebenbei z.b Metallgartenzäune, Tore und vielleicht das ein oder andere Möbelstück im Industriellen Stil (wie gesagt nur nebenberuflich aber auch angemeldet das ich keine Probleme mit Schwarzarbeit oder so bekomme)

nun würde ich gerne Wissen ob ich dafür einen Schweißschein brauche, eine Website auf der ich geschaut habe hatte den Text:

---- Für Schweißungen von Hand nach den Verfahren Gasschweißen (G), Lichtbogenhandschweißen (111), Metallschutzgasschweißen (135-MAG/131-MIG) und Wolfram-Inertgasschweißen (141) an Bauteilen aus Stahl, Aluminium oder sonstigen Werkstoffen, z. B. an Stahl- und Metallbauten, Tankbauten, Dampfkesseln, Hochbauten, Brückenbauten, Wasserbauten, Rohrleitungen, Behältern, Schiffbauten, Schienen- und Straßenfahrzeugen, Bauten der maritimen Technik und des Ingenieurbau verlangt die für das Anwendungsgebiet zuständige Stelle (geregelter Bereich) oder der Auftraggeber (nicht geregelter Bereich) den Einsatz geprüfter Schweißer. ----

Nichttragende Konstruktionen wie ich sie vorhabe sind ja dort nicht erwähnt und am liebsten würde ich mir die kosten für einen Schweißschein sparen

Habt ihr Erfahrung mit diesem Thema? Was denkt ihr?

Danke für eure Antworten :)

Arbeit, Technik, Recht, Geschäftsidee, Normen, schweißen

Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zum Beitrag
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
Technik, Strom, Handwerk, Elektrik, Elektrotechnik, Immobilien, Tabs, DIN, Elektroinstallation, HAK, Hausinstallation, Haustechnik, Normen, Stromversorgung, Konfession, Netzbetreiber, VDE

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