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Wenn man umzieht und Gas abgemeldet hat zum 31.05.2025, ist es dann möglich.. (s.D.)?

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nämlich enthalten. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).

Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die Schlüssel für meine neue Wohnung Ende März bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine Kündigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.

Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den Zählerstand Ende April notiere für die Schlussrechnung oder müssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann würde die Nachmieterin die Wohnungsschlüssel erhalten und ihr Verbrauch würde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.

Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?

Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den Zählerstand notieren für die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen für sie.

Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fällt?! Dann könnte man den Zählerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?

Ich weiß, ist alles kompliziert...

Ich bedanke mich trotzdem und für die beste Antwort gibt es einen Stern! 🌟

Mit freundlichen Grüßen

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Fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem , seit 01.03.2025 wäre der Einzugstermin bei meiner Wohnung gewesen. An dem Tag stand ich mit meiner Lebensgefährtin und ihrer Freundin sehnsüchtig vor unserer neuen Wohnung warteten auf die Schlüsselübergabe. Nach einer halben Stunde Verspätung ruft mich der Vermieter an und sagt man könne da nicht einziehen, da ein Wasserschaden festgestellt wurde, wir sollen doch an eine andere Adresse fahren und dort vorübergehend unterkommen.Wir haben uns das angesehen und mussten erst mal eine Nacht drüber schlafen. Leider warten wir jetzt seit 3 Tagen bis wir die Schlüssel für die Unterkunft bekommen. Wenn ich ihn anrufe heißt es er habe seinem Assistent bescheid wir können sofort rein , wenn ich den Assistent anrufe , er wüsste von nichts ohne sein ok könne er mir auch keine Schlüssel geben. Wir sind zu tiefst frustriert und uns läuft die Zeit davon, da wir bis Mitte des Monats aus der alten Wohnung raus müssen….

Wir sind am überlegen ob wir den Mietvertrag Fristlos Kündigen, da keine Pünktlich Einhaltung der Übergabe / gar keine Übergabe stattgefunden hat. Für die Nebenunterbringung wird um den heißen Brei geredet Einzug und Übergabe wäre am 01.03.2025 gewesen. Laut Aussage können wir 1-2 Monate nicht dort rein.

Wir haben 4500€ Kaution bezahlt und 1 Monatsmiete 1350€ im Voraus. Ohne Einzug.

Was kann ich da machen ? Und wann muss der Vermieter mir das zurückzahlen, wenn wir den Vertrag fristlos kündigen?

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