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Mietvertrag Klauseln?

Hallo Ihr Lieben.

Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei).

Es geht um folgende Paragraphen:

§ 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters

1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte.

2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten

3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen.

@§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung

Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes:

1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien

Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung.

Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich.

Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen.

2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen.

Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen

Straßenreinigungsordnung.

3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.

Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus.

Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich

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Mietkosten berechtigt?

Hallo, ich wohne seit 3 Jahren in meiner ersten Mietwohnung. Mein Vermieter hat sich gewechselt und nun seitdem habe ich mehr Kosten zu tragen. Nun möchte ich wissen ob diese berechtigt sind.

Zu den Kosten:

1. Heizölkosten: Ich habe bis jetzt im Jahresende immer eine Pauschalzahlung für das kommende Jahr gemacht. Letztes Jahr musste ich 600€ in zwei Raten Zahlen, weil die Preise für Heizöl gestiegen sind. Am Ende des Jahres musste ich zusätzlich 400€ nachzahlen weil dementsprechend mehr verbraucht wurde. Nun will meine Vermieterin, dass ich für das aktuelle Jahr 1600€ vorausstrecke, da ich ja schließlich letztes Jahr genauso viel verbraucht habe. Sie überlässt es mir ob ich es in 2 oder 3 Raten zahle. Ist das erlaubt?

2. Wasserkosten + Stromkosten : Wir haben im Gebäude nur ein Wasserzähler. Es wohnen seit letztem Jahr neue Mieter im Untergeschoss. Diese sind 2 Personen, ich bin alleine. Bei der Jahresabrechnung wird der Gesamtverbrauch durch 3 geteilt, um es "fair" aufzuteilen. Problem ist jedoch, dass ich Schichten fahre und manchmal 10-12 Stunden gar nicht zuhause bin. Die Mieter untendrunter sind jedoch so gut wie immer zuhause und haben Whirlpool, laute Boxen, ect. ect. ect... Über einen zweiten Stromzähler hat sich die Vermieterin informiert, wollte aber schließlich keinen organisieren, da es 30.000€ kosten würde und sie es zu teuer findet...

3. Renovierungskosten: Sie hat schon einige Andeutungen gemacht, dass sie den Balkon renovieren möchte und vorallem die Außenfarbe von dem Haus. Jetzt habe ich angst dass ich die Kosten dafür tragen müsste, weil sie mir einmal ihre Mahnungsgebühren abgeben wollte, nachdem sie vergessen hat uns über die Schornsteinfegerkosten zu informieren..

Was würdet ihr in der Situation machen? Ist das alles rechtens??

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Wie bekomme ich eine Wohnung?

Hallo, leider ist meine finanzielle Situation sehr schwer. Meine Eltern sind pflegebedürftig (Grad 3 und 4) und werde täglich von einem Pflegedienst betreut. Sie sind nicht arbeitsfähig und bekommen dementsprechend kein Lohn. Ich bin vor einigen Wochen 18 geworden und habe im 2023 mein Abitur gemacht. Seitdem habe ich verschiedene Projekte und Praktikas gemacht, um herauszufinden was ich in der Zukunft machen möchte. Ich habe mich dazu entschlossen, Pharmazie zu studieren. Mein Nc reicht dafür aus, gibt mir aber auch nicht die Sicherheit, von Anfang an einer Uni meiner Wahl zu studieren. So habe ich mich auch für Wintersemester 2023 beworben und an 2 Stellen eine Zulassung erhalten.

Das große Problem war jedoch die Wohnung. Meinen Eltern fehlt das Einkommen, um mich zu unterstützen. Ich selbst erhalte seit der 8. Klasse (Anfrag der Pflegebedürftigkeit der Eltern) Leistungen vom Amt. Da ich für die Beantragung von Bafög (wo ich vermutlich den Höchssatz erhalten werde) schon in einer Uni eingeschrieben sein muss, stand mir das zum Zeitpunkt der Zulassung auch nicht zur Verfügung. Schließlich musste ich den Platz aufgrund fehlender Wohnung und WG-Plätze leider absagen. Leider waren die WG-Plätze bereits ab 400€, weshalb auch da eine finanzielle Sicherheit erwartet wurde.

Nun habe ich seit Juni in Teilzeit gearbeitet und habe nebenbei viele Praktikas gemacht. Seit September arbeite ich Vollzeit und spare den Großteil vom Geld.

Meine Frage ist jetzt, wie ich in meiner derzeitigen Lage eine Wohnung oder WG Platz sichern kann. Ich habe vor, weiter bis zum Beginn des Sommersemesters am 01. April zu sparen. Dann möchte ich den Vermietern anbieten, neben der Kaution die Miete für ein Jahr bar bei Unterzeichnung des Vertrages zu zahlen. (Habe derzeit 4600€, da kommt noch Lohn von Januar, Februar und März darauf, insgesamt dann etwa 6000€). Wie findet ihr diese Idee?

Dann werde ich natürlich nach Einschreibung sofort Bafög beim zuständigen Amt beantragen.

Das Problem mit der Vollzeittätigkeit ist auch, dass ich sie in einem Dorf ausübe, in der ich nicht studieren werde. Die Universitäten wo ich eine Zulassung erwarte sind mindestens 5Stunden entfernt, weshalb ich davon ausgehe, dass meine Lohnabrechnungen mir nichts bringen werden. Oder irre ich mich?

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