Mietvertrag – die besten Beiträge

Wir suchen eine Mietwohnung und bei der ersten Suche lässt sich Vermieter nicht auf einen Einzug frühestens in 3 Monaten ein!? Ist das nicht unrealistisch?

In meiner jetzigen Wohnung habe ich drei Monate Kündigungsfrist.

Für mich ist es logisch, dass ich

  1. Meine Wohnung nicht kündige bevor wir etwas Neues gefunden haben,
  2. ich frühestens in die neue Wohnung einziehe in drei Monaten, weil ich eher hier nicht rauskomme.

Bei der ersten Besichtigung einer Neubauwohnung mit einem Makler sagte dieser uns, dass sich der Vermieter nicht erst auf einen Einzug ab Dezember oder Januar einlassen würde, sondern ab 1.11. Eigentlich ginge für ihn schon ab 1.10. 🤷🏻‍♂️.

Sorry, aber wie realitätsfremd ist denn das? Ich zahle doch nicht bis zu zwei oder drei Monatsmieten doppelt plus der Kaution für die neue Bude, die auch nochmal bis zu zwei Monatsmieten enthält.

Bin ich da zu leichtsinnig? Sind andere Mieter da gerne bereit zu?

Wenn man einen Monat doppelt zahlt, ist das vielleicht noch verkraftbar aber mehr?

Finde ich schon unverschämt einem da nicht entgegenzukommen, jeder Vermieter wird doch wissen, dass es auch für den Mieter bis zu 3 Monaten Kündigungsfrist in der alten Wohnung gibt.
Oder geht man als Vermieter davon aus, dass man seine jetzige Wohnung einfach schon gekündigt hat und auf gut Glück hofft, innerhalb der 12 Wochen dann etwas zu finden?!

Sorry, aber wer macht denn das?

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Vogelspinne erlaubt in Mietwohnung?

Hallo zusammen,

ich ziehe bald in eine neue Wohnung und überlege, mir eine Vogelspinne als Haustier zuzulegen. Beim Besichtigungstermin wurde ich natürlich gefragt, ob ich Haustiere habe oder plane, welche anzuschaffen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich tatsächlich keine solchen Pläne, also habe ich ehrlich geantwortet. Jetzt denke ich jedoch darüber nach.

Bei meiner Internetrecherche bin ich auf unterschiedliche Meinungen gestoßen. Einige sagen, dass Vogelspinnen zur Kleintierhaltung zählen und deshalb keine spezielle Erlaubnis vom Vermieter nötig ist, während andere der Meinung sind, dass man dennoch um Erlaubnis fragen sollte.

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit dieser Situation gemacht, vielleicht sogar speziell mit Vogelspinnen als Haustiere in einer Mietwohnung? Wie seid ihr damit umgegangen, und gab es irgendwelche Probleme?

Im Mietvertrag das:

Tierhaltung:

-Die Kleintierhaltung (z. B. Ziervögel, Fische, Hamster etc.) ist grundsätzlich gestattet soweit diese im üblichen Rahmen erfolgt und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen dadurch entstehen.

-Andere Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Die Erlaubnis darf vom Vermieter nur aus wichtigem Grund versagt oder widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn durch die Tierhaltung andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter, des Mietobjektes, des Hauses oder des Grundstücks zu befürchten oder zu erwarten ist oder Regelungen der Eigentümergemeinschaft entgegenstehen.

-Der Mieter haftet für durch seine Tierhaltung entstehende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Vielen Dank für eure Tipps und Erfahrungen!

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Unrenovierte Wohnung bei Auszug renovieren?

Hallo liebe User.

Ich versuche hier mal eine schwierige Situation darzustellen und vielleicht hat jemand erfahrung bei dem Problem.

Person1 kennt jemand der Auszieht und übernimmt eine unrenovierte Wohnung. Die Übergabe erfolgt direkt zwischen Vormieter und Nachmieter ohne Protokoll. Dem Vermieter werden die Unterlagen des Nachmieters gesendet und dieser erhält einen neuen Vertrag. ca.2015.

2018 zieht Person2 als Untermieter ein und wird der Hausverwaltung gemeldet.

Nach ca. einem Jahr wird dem Vermieter gemeldet das Person1 auszieht und Person2 nun Hauptmieter wird.

Person2 muss alle Unterlagen wie bei Neuvermietung einreichen und erhält neuen Mietvertrag. Übergabe erfolgt wieder ohne Anwesenheit des Vermieters und ebenfalls ohne Protokoll. Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und kann heute nach von Person1 bezeugt werden.

Nun will Person2 ausziehen und der Vermieter möchte neu vermieten. Dazu beruft er sich auf den Mietvertrag der Schönheitsreperaturen verlangt. Diese sind bei einer Wohnung die gut 11 Jahre (eher 20 bis 30Jahre Berliner Altbau) nicht renoviert wurde beträchtlich

Da kein Übergabe Protokoll existiert und der Mieter beweisen muss das die Wohnung unrenoviert war bei einzug könnte dies maximal durch Person1 als Vormieter passieren.

Gibt es Erfahrungen inwieweit Gerichte den Vormieter als Zeugen akzeptieren?

Es gibt ja inzwischen verschiedene Wege warum renovierungsklauseln im Mietvertrag ungültig sein können jedoch ist der Mietvertrag seitens Vermieter gut verfasst und enthält keine Verstöße.

Ich als Person 2 würde fairness halber sowieso Löscher schließen, Wände weißen und bei dem ochsenblutfarbigen Dielenboden abgewetzte Stellen neu streichen. Will aber verhindern neu tapezieren zu müssen gerade bei der Deckenhöhe von 3,5 und Türen und Heizungen streichen wäre auch nicht meins. Die Rohre etc sind auch extrem alt etc.

Hat jemand einen Tipp oder ähnliche Situationen erlebt? Könnte ich aufgrund der Übergabe von Person1 an Person2 nachträglich ein Übergabe Protokoll schreiben?

Vielen Dank schon einmal sollte sich jemand die Mühe gen zu antworten

Viele Grüße

Chris

Kündigung, Renovierung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll

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