Vogelspinne erlaubt in Mietwohnung?
Hallo zusammen,
ich ziehe bald in eine neue Wohnung und überlege, mir eine Vogelspinne als Haustier zuzulegen. Beim Besichtigungstermin wurde ich natürlich gefragt, ob ich Haustiere habe oder plane, welche anzuschaffen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich tatsächlich keine solchen Pläne, also habe ich ehrlich geantwortet. Jetzt denke ich jedoch darüber nach.
Bei meiner Internetrecherche bin ich auf unterschiedliche Meinungen gestoßen. Einige sagen, dass Vogelspinnen zur Kleintierhaltung zählen und deshalb keine spezielle Erlaubnis vom Vermieter nötig ist, während andere der Meinung sind, dass man dennoch um Erlaubnis fragen sollte.
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit dieser Situation gemacht, vielleicht sogar speziell mit Vogelspinnen als Haustiere in einer Mietwohnung? Wie seid ihr damit umgegangen, und gab es irgendwelche Probleme?
Im Mietvertrag das:
Tierhaltung:
-Die Kleintierhaltung (z. B. Ziervögel, Fische, Hamster etc.) ist grundsätzlich gestattet soweit diese im üblichen Rahmen erfolgt und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen dadurch entstehen.
-Andere Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Die Erlaubnis darf vom Vermieter nur aus wichtigem Grund versagt oder widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn durch die Tierhaltung andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter, des Mietobjektes, des Hauses oder des Grundstücks zu befürchten oder zu erwarten ist oder Regelungen der Eigentümergemeinschaft entgegenstehen.
-Der Mieter haftet für durch seine Tierhaltung entstehende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vielen Dank für eure Tipps und Erfahrungen!
3 Antworten
Du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben.
-Die Kleintierhaltung (z. B. Ziervögel, Fische, Hamster etc.) ist grundsätzlich gestattet soweit diese im üblichen Rahmen erfolgt und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen dadurch entstehen.
nein, lol haha. Jeder eine einzelne Wohnung. Mich hatte halt nur der Satz "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn durch die Tierhaltung andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter, des Mietobjektes, des Hauses oder des Grundstücks zu befürchten oder zu erwarten ist oder Regelungen der Eigentümergemeinschaft entgegenstehen." stutzig gemacht, der sich aber ja nicht auf Kleintiere bezieht, das meinte ich. Und weil Vogelspinnen Exoten sind.
Von einer Vogelspinne könnte schon eine Gefahr für andere Hausbewohner ausgehen, wenn sie aus deiner Wohnung entkommt. Daher braucht man da eine Genehmigung vom Vermieter.
Stimmt nicht. Eine Vogelspinne gehört zur Kleintierhaltung und bedarf keiner Genehmigung durch den Vermieter
Darfst du halten, bedarf keiner Genehmigung oder der gleichen.
Ich habe es aus einer übervorsichtigen Perspektive betrachtet: Auch wenn die Spinne in einem geschlossenen Terrarium gehalten wird, besteht zwar eine geringe Gefahr eines Bisses, der jedoch normalerweise nicht sehr gefährlich ist (allerdings gibt es immer eine gewisse Allergiegefahr, ähnlich wie bei Wespen). Außerdem könnte der Anblick der Spinne möglicherweise andere Mieter verunsichern. Ich bin mir unsicher, ob solche Aspekte im ‚etc.‘ des Satzes bereits berücksichtigt sind...