Mieter – die besten Beiträge

Du wohnst in einer Wohnung in einem Mehrfamilien Haus, im selben Haus hättest du bereits vor ca 10 Jahren gewohnt...?

Der Vermieter hat dir damals keine Kaution beim Auszug gezahlt und wir sind aufgrund Siebenschläfer Befall ganz umgehend ausgezogen. Der Befall war dem Vermieter bekannt jedoch behielt er die Info für dich und wir hatten damals ein kleines Baby und keine Energie für Stress etc also sind wir einfach ausgezogen.....wir wohnen wieder dort. Die Kinder von Vermieter wahrscheinlich sind ca 20!Jahre alt beschädigen andauernd den Kinderwagen von Kind zwei. Es fehlt zum dritten Mal mein Fahrrad. In unserer Mietwohnung waren nachweislich mehrfach Personen drin während unserer Abwesenheit etc. Die wollen uns wohl rausekeln und dann wieder die Kaution behalten etc. Die erzählen wir würden nicht ausziehen etc jedoch haben Sie mit uns da noch nicht drüber gesprochen und wenn ich ausziehe, dann muss ich ja keine Miete mehr zahlen bis zum Auszug weil Kaution, i. U. Gibt's 1000 Mängel hier. Aufjedenfall habe ich etwas weniger Miete bezahlt da kann gleich die Mutter mit der Tochter und die Tochter schreit jichbsn, ich würde Sie verarschen etc, ich sagte nein, wir haben Grad selbst weniger Geld etc.

Der Vermieter dem geht es nun Gesundheitlich nicht mehr gut und seine Frau die redet ausschließlich! Hinter unserem Rücken nicht gut über uns und jetzt hetzt Kinder meiner Beobachtung nach auf uns .... Wir verstehen dass die nun ihre Schwierigkeiten haben jedoch haben wir auch unsere Schwierigkeiten und als das erste Fahrrad inkl Kindersitz geklaut wurde sagte der Vermieter zu mir noch, dass er weiss das es jemand vom Haus genommen hat...am nächsten Tag hatte er einen Schlaganfall... was denkst du darüber uns was würdest du tun?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Sachbeschädigung

Mietvertrag Klauseln?

Hallo Ihr Lieben.

Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei).

Es geht um folgende Paragraphen:

§ 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters

1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte.

2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten

3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen.

@§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung

Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes:

1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien

Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung.

Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich.

Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen.

2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen.

Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen

Straßenreinigungsordnung.

3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.

Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus.

Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich

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Wäre meine Idee zu provokant?

Hallo,

Meine Badtür ist außerhalb meiner Wohnung.

Diese ist ziemlich laut und meine Vermieter haben keine Lust etwas dagegen zu unternehmen.

Und so kommt es dazu, dass sich meine Nachbarn tagtäglich darüber beschweren, dass ich ihre Kinder abends wecken würde (ab 20 Uhr beschweren die sich immer)

Und ich bin eine Person, die sehr häufig auf die Toilette muss, aufgrund meiner schwachen Blase (eine chronischen Krankheit hat damit etwas zutun)

Das Ding ist, dass das kleinste Problem das quietschen der Tür ist. Das größte Problem ist einfach das Schloss und die Türklinke. Die Tür ist nämlich ziemlich alt so auch das Schloss (dazu zählt die Tür des Badezimmers und meine Wohnungstür)

Meine Wohnungstür braucht einen gewissen Ruck um geöffnet zu werden und meine Badtür hat das Problem, dass ich einen dicken alten Schlüssel habe, der sobald er nur ansatzweise in Berührung mit dem Schloss kommt die lautesten Geräusche erzeugt die es gibt. (ich bemühe mich leise zu sein)

Nun hatte ich mir überlegt sobald sich meine Nachbarn, obwohl ich sie bereits des öfteren Aufgeklärt habe beschweren, sie mal selber in die Situation stecke und sie mir mal zeigen sollen wie sie die Tür öffnen und schließen würden.

Denkt ihr, dass ich somit zu Provokant wäre? Ich habe es halt langsam satt ständig konfrontiert zu werden und gesagt zu bekommen, dass sie sich bei den Vermietern beschweren werden. und diese Drohungen, dass sie mich rauswerfen lassen wollen empfinde ich als unnötigen Stress.

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