Maßnahme abbrechen, BAB und jobcenter?

Hallo,

Seit Anfang April bin ich in einer Maßnahme, die mir das Jobcenter vorgeschlagen hat. Ich musste Berufsausbildungsbeihilfe (bab) beantragen und dies wurde Ende Mai bewilligt. Auch Ende Mai bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich statt 677€ für Miete und sonstige Leistung nur noch 160€ für die Miete bekomme, weil ich Anspruch auf 585€ BAB habe und bekomme. Für die Monate April und Mai hat das Jobcenter eine Rückzahlung bekommen. Alles schön und gut, aber ich hab dann Ende Mai bzw Anfang Juni für Juni die 160 Euro bekommen, aber nicht die 585€ bab. Ich hab bei der Agentur für Arbeit angerufen und die meinten für Juni kommt das Geld Ende Juni. Ich musste Anfang Juni meine Miete von 465€ zahlen und bin jetzt 300€ im Minus auf dem Konto. Wie soll ich mich für den Monat Juni ernähren? Ich habe schon gefragt, ob es möglich wäre das BAB Anfang des Monats für den Monat zu bekommen, aber die meinten es ist so geregelt. Das Jobcenter hab ich meine Situation geschildert und die meinten es ist die Aufgabe der Agentur für Arbeit. Ich habe keine Familie bei der ich mich finanziell unterstützen lassen kann.

Also meine erste Frage ist: Was kann ich tun, damit ich im Monat Juni nicht verhungern muss?

Nächste Frage wäre, was passiert, wenn ich die Maßnahme abbreche? Ich habe die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben und es kam auch nichts von denen warum ich sie nicht unterschrieben habe, also habe ich es dabei belassen. Jetzt ist es so, dass mir die Maßnahme überhaupt nichts bringt und es mir psychisch nicht gerade gut geht. (Familien Mitglieder gestorben uvm). Außerdem mach ich nicht viel mehr in der Maßnahme, als das was ich vorher gemacht habe. Praktika suchen, Bewerbungen schreiben.

Wenn ich die Maßnahme jetzt Anfang Juni abbreche, wie händelt sich das mit dem BAB und meinen Leistungen? Werde ich sanktioniert? Bekomme ich weiterhin Leistungen vom Jobcenter?

Danke im Voraus

Jobcenter, Maßnahme, Ausbildung und Studium
August Maßnahme, wie sieht es aus mit dem Geld/Leistungen Jobcenter, wird angerechnet usw...?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage helfen:

ich fange ab 23.8. eine berufsvorbereitende Maßnahme an nur diesmal im Reha Bereich. Aktuell bekommen mein Freund und ich Hartz4 vom Jobcenter, und wir haben eine gemeinsame Tochter. Ich weiß zwar noch nicht wieviel Ausbildungsgeld ich dann während der Maßnahme bekomme aber ich habe mich schon etwas informiert und hab jetzt nen Knoten im Kopf. Wird dann mein ausbildungsgeld auf das Hartz4 meines Freundes angerechnet?? Ich bekomme ja dann wahrscheinlich gar nichts mehr vom Jobcenter und dann fall ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Mein Freund wird sicher noch was bekommen aber rechnen die das mit mein Geld dann an, auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind??

Und wie ist es dann mit der Miete, die beträgt bei unserer Wohnung 569€ monatlich, muss ich die dann komplett selbst zahlen oder wird dann trotzdem noch ein Teil übernommen weil mein Freund ja noch Leistungen vom Jobcenter bezieht???

Mache mir halt auch etwas sorgen das ich dann so wenig Ausbildungsgeld bekomme und wir am Ende dann nicht hin kommen wenn wir am Ende Miete und alles selbst zahlen müssen.

Hat da vllt schon jemand Erfahrungen und kann mir da vielleicht schon etwas sagen darüber wie es dann läuft

Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsagentur, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildungsgeld, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, bundesagentur, Maßnahme, Ausbildung und Studium
Maßnahme antreten trotz einem Minijob?

Ich habe bei der Berufsberatung seit 2 Jahren ein psychologisches Gutachten Ich hatte damals Probleme mit meinem "Psycho-Ex" und hatte danach eine depressive Phase. Ich traute mich meiner Berufsberaterin an und daraufhin wurde dieses Gutachten erstellt. Mir wurde eine bessere Unterstützung versprochen. Ich zog vor einem Jahr um und mir ging es danach um einiges besser. Meine neue Berufsberaterin leitete mich auf eine Maßnahme hin, wo es psychologische Unterstützung gibt. Die konnte ich aber bisher nicht antreten, weil Corona ins Spiel kam und alles schließen musste. Ich blieb mit meiner Beraterin telefonisch in Kontakt und ich soll die Maßnahme antreten, sobald sie wieder geöffnet ist.

Jetzt ist es aber so, dass ich einen Nebenjob angenommen habe. Ich trage nun jede Woche Do und Fr Prospekte aus. Somit habe ich einen kleinen Zuverdienst zum Hartz4 und das Austragen macht mir viel Spaß, ich komme raus und in Bewegung. Das tut mir sehr gut. Ich möchte das ungern wieder kündigen, wenn ich diese Maßnahme antreten soll. Ehrlich gesagt, halte ich das nicht mehr für nötig und ich habe keinen Bock auf diese Maßnahme, weil ich für mich der Meinung bin, diese depressive Phase schon lange überwunden zu haben. Ich möchte auf dieses Geld, was ich jetzt verdiene auch nicht verzichten. Aber da ja immer noch dieses Gutachten vorliegt, komme ich wohl aus der Sache nicht so einfach raus... Was kann ich denn machen?

Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberater, Hartz IV, Jobcenter, Maßnahme

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