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Meinung des Tages: Keine Erhöhung des Bürgergeldes 2025 - ist die Entscheidung Eurer Meinung nach richtig?

Für viele Menschen hierzulande stellt das Bürgergeld eine wichtige finanzielle Stütze dar. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil allerdings soll es im kommenden Jahr keine Erhöhung des Bürgergelds geben. Das kritisiert vor allem der Paritätische Wohlfahrtsverband...

Was ist das Bürgergeld?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Bürgergeld soll auch dazu dienen, Ausbildungen, Weiterbildungen oder Abschlüsse zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Anspruch auf das Bürgergeld haben grundsätzlich Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig und hilfebedürfig sind. Zudem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Derzeit erhält eine alleinstehende Person laut Regelsatz 563€, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012€. Der Regelsatz umfasst die Kosten für den Bedarf des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat oder Strom.

Keine Erhöhung für das Jahr 2025

Während eines Interviews, das der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Sender RTL gab, kündigte dieser an, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht erhöhen zu wollen. Laut Rechtsmechanismus würde eine mögliche Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar anstehen.

Die Nichterhöhung begründete Heil mit dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Berechung möglicher Regelsätze. Die Berechnungen ergaben, dass die Inflation in den vergangenen Monaten deutlich weiter als zunächst erwartet zurückging. Für 2024 waren die monatlichen Zahlungen um mehr als 12% gestiegen, was seitens vieler Politiker und Experten auf Widerstand stieß.

Bundesjustizminister Marco Buschmann machte sich jüngst sogar für eine Senkung des Bürgergeldes stark, welches nach dem gesetzlich festgelegten Berechnungsmodus eigentlich um 24€ monatlich verringert werden müsste.

Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die Pläne der Bundesregierung, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht anheben zu wollen, stieß insbesondere beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf massive Kritik. Der Hauptgeschäftsführer, Joachim Rock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das "Bürgergeld [aktuell] immer noch viel zu niedrig" sei, während sämtliche Preise und Umkosten weiterhin steigen würden. Weiterhin kritisierte er die als "sozialpolitischen Rückschritt" bezeichnete Entscheidung dahingehend, dass eine geringere Inflationsrate nicht automatisch geringere Belastungen bedingen würde.

Rock zufolge seien die Methoden der Bundesregierung zur Berechnung des Bürgergeldes realitätsfern und "viel zu knapp" bemessen. Der aktuelle Regelsatz von 563€ für einen alleinstehenden Erwachsenen zu wenig, um eine "regelmäßige gesunde Ernährung, [ . ] angemessene Mobilität und soziale Teilhabe" zu ermöglichen.

Der Verband fordert, das Bürgergeld von derzeit 563€ für Singles auf 813€ anzuheben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, das Bürgergeld 2025 nicht anheben zu wollen?
  • Haltet Ihr den aktuellen Regelsatz für angemessen?
  • Denkt Ihr, dass die Hürden, um Bürgergeld zu bekommen zu hoch/zu niedrig sind?
  • Wie bewertet Ihr generell den Absicherungsmechanismus des Bürgergeldes? Was findet Ihr gut, was weniger?
  • Sollte das Bürgergeld Eurer Meinung nach ggf. sogar eher gesenkt werden?
  • Sollte es beim Bürgergeld beispielsweise strikte Staffelungen nach Bezugsdauer geben?
  • Müsste die Höhe des Bürgergeldes vielleicht sogar regional angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-wohlfahrtsverband-kritik-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/buergergeld-erhoehung-2025-nullrunde-heil-100.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/buergergeld-keine-erhoehung-nullrunde-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbeit-100.html

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Ich finde die Entscheidung richtig, da... 62%
Ich kritisiere die Entscheidung, weil... 31%
Andere Meinung und zwar... 8%
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Meinung des Tages: Regierung plant neue Maßnahmen beim Bürgergeld - was haltet Ihr davon?

Das Thema Bürgergeld scheidet die Geister. Bürgergeldempfänger kritisieren, dass sie damit am Existenzminimum leben müssten, Bürgergeldgegner hingegen empfinden die Regelungen als zu lasch und befürchten, dass die Arbeitsmotivation leiden könnte. Nun plant die Bundesregierung Neues beim Bürgergeld.

Diese Voraussetzungen gelten für das Bürgergeld derzeit

Um Bürgergeld zu beziehen, muss eine Person erwerbsfähig und leistungsberechtigt sein. Das bedeutet, der Empfänger muss mindestens 15 Jahre, jedoch noch nicht im Rentenalter sein. Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland sein, mindestens drei Stunden täglich muss eine Arbeit ausgeführt werden können. Außerdem muss die betreffende Person oder jemand in der Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig sein, das Einkommen muss also unter dem Existenzminimum liegen.

Bevor Bürgergeld bezogen werden kann, müssen eigene Mittel eingesetzt werden. Das heißt eigenes Einkommen oder verwertbares Vermögen muss vorab eingesetzt werden, sofern Freibeträge nicht überschritten werden. Das erste Jahr Bürgergeld zählt als Karenzzeit, hier wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn dieses erheblich ist. Als erheblich zählt Vermögen von 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro pro Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Neue Pläne der Regierung

Die neuen Regelungen, die die Regierung plant, sind Bestandteil der Wachstumsinitiative der Ampelkoalition. Damit soll die „lahmende deutsche Wirtschaft“ in Schwung gebracht werden. Durch die Maßnahmen sollen Bezieher von Bürgergeld dazu gebracht werden, eher eine Arbeit aufzunehmen.

So sollen beispielsweise Strafen verschärft werden, wenn Menschen sich weigern, Jobs anzunehmen. Wer ohne triftigen Grund eine Stelle ablehnt, muss mit Bürgergeldkürzungen von 30% für drei Monate rechnen.

Auch Schwarzarbeit soll nun als „Pflichtverletzung“ gelten. Auch hier droht eine Kürzung bis zu 30% für drei Monate

Die Karenzzeit für das Schonvermögen soll außerdem halbiert werden. Zur Erinnerung: Derzeit ist ein Zeitrahmen von zwölf Monaten angegeben – künftig soll dies auf maximal sechs Monate halbiert werden.

Auch bezüglich eines potentiellen Arbeitsweges gibt es neue Perspektiven: Wer bis zu sechs Stunden am Tag arbeitet soll, wenn es nach der Regierung geht, Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden hinnehmen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, müsste sogar drei Stunden für die Hin- und Rückfahrt in Kauf nehmen. Jobcenter sollen im Umkreis von 50 Kilometern nach möglichen Arbeitsplätzen suchen.

Reaktionen aus der Politik

Skeptisch ist die SPD. Dagmar Schmidt, die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, kündigte eine Prüfung der Beschlüsse an. Aus dem Ressort von Minister Hubertus Heil gab es auch nur eine eher wortkarge Reaktion – man müsse abwarten, was tatsächlich umgesetzt werde.

Anders sieht es der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auf X (ehemals Twitter) beschreibt er das Vorhaben als „ökonomisch klug“ und erklärt, dass diejenigen, die „keine Lust“ haben zu arbeiten, obwohl sie könnten, bald „mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert“ werden. Generell hat sich die FDP stark für entsprechenden Maßnahmen ausgesprochen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die einzelnen Maßnahmen?
  • Gibt es welche, die ihr zu lasch oder zu strikt findet? Falls ja, weshalb?
  • Welche Strecken / Zeiten sind mit Blick auf die Arbeitsstätte Eurer Meinung nach vertretbar?
  • Denkt Ihr, strengere Maßnahmen führen tatsächlich dazu, dass mehr Menschen Arbeit aufnehmen werden?
  • Könnte die Wirtschaft durch derartige Beschlüsse angekurbelt werden?
  • Sollten die Voraussetzungen, um Bürgergeld beziehen zu können, noch strenger werden? 
  • Sollten Leute, die dauerhaft massiv gegen Auflagen verstoßen, komplett aus dem Leistungsspektrum des Bürgergelds fallen?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-102.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
https://x.com/MarcoBuschmann/status/1809885773912555715

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Ich halte nichts von den strengeren Maßnahmen, denn ... 47%
Ich halte die strengeren Maßnahmen für sinnvoll, weil ... 41%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Kann der IHK-Abschluss nachträglich aberkannt werden?

Ich habe vom Freund meines Cousins gehört, dass er vor einem Jahr eine Umschulung gemacht und diese mit dem IHK-Abschluss bestanden und abgeschlossen hat.

Als er die Umschulung anfing, gab es einen Umschüler, der schon länger da war, bereits die schriftlichen Prüfungen absolviert hatte und kurz vor der praktischen Abschlussprüfung stand. Daher gab es mit dem Lehrer eine Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung, also eine Simulation, wo der Freund meines Cousins auch anwesend sein durfte, damit er einen Eindruck bekam, was später auf ihn selber zukam. Der Lehrer hatte dem Umschüler Fragen gestellt, die auch in der Prüfung rankamen und man hatte die Praxis geübt, also was man hier und da dann machte und worauf man achtete.

Der Freund meines Cousins durfte sich dabei auch Notizen machen und sich die Fragen und Antworten aufschreiben, wenn er wollte. Da er aber gerade keine Lust auf das viele Geschreibe hatte, hatte er die Vorbereitung mit seinem Handy auf Tonband aufgenommen.

Als er dann selber vor der praktischen Abschlussprüfung stand, hatte er sich die Tonbandaufnahmen angehört und sich dann dabei die Fragen und Antworten aufgeschrieben, um sie besser zu verinnerlichen und sich so auf die praktische Abschlussprüfung vorzubereiten.

Ist das regelkonform oder eine Art von Betrug/Täuschungsversuch? Macht es einen Unterschied, ob er sich damals die Fragen und Antworten aufgeschrieben hätte oder auf Ton aufgenommen hatte? Und der Lehrer hatte diese Vorbereitung ja gemacht. Wäre diese Vorbereitung verboten gewesen, hätte er sie ja nicht einfach so gemacht. Und in den Prüfungen hatte der Freund meines Cousins nicht geschummelt oder so. Die Prüfungen hatte er ehrlicherweise abgelegt, er hat sich eben halt nur mit Tonaufnahmen vorbereitet.

Würde das aber schon reichen, um ihn den IHK-Abschluss nachträglich aberkennen zu können?

Also die IHK kann Zweifel haben, wenn man in den IHK-Prüfungen getäuscht haben könnte. Aber könnte sie auch misstrauisch werden, wenn man sich schon in den Vorbereitungen vor den Prüfungen - ich sage mal - ungewöhnlich vorbereitet hätte?

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