Sanktions Regel ab wann?
Hallo zusammen, und zwar habe ich vor 2 Wochen circa eine Einladung meines fallmanager vom Jobcenter erhalten, ich muß in einer Woche dorthin, und heißt das ich eine Maßnahme unterschreiben soll. Wenn ich krank sein sollte und nicht zum Termin erscheinen kann dann bekomme ich die Maßnahme als verwaltungsakt nachhause geschickt. Mein Frage ist, nach Gesetz der neuen Regelungen, kann man doch eigentlich Arbeitsstellen und Weiterbildungen (Maßnahme) ablehnen ohne eine sanktion zu bekommen? Bewerben tuh ich mich so oder so, da ich so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen möchte, hab ich keine Lust unnötige Maßnahmen zu machen was mir eh nichts bringt. Kann ich in einer Woche wenn ich zum mein Termin erscheine, mein Fallmanager einfach sagen das ich die Maßnahme Angebot ablehne ohne das ich eine sanktion fürchten muss? Weil im Internet steht sehr vieles was die neue Regelung angeht, und das es bereits beschlossen worden ist, aber bin mir nicht ganz sicher. Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen 🙂