Leitung – die besten Beiträge

Konflikt um Nikolaus-Planung: Gruppenaktivität oder individuelle Umsetzung?

In unserer Kita mit sechs Gruppen, ca. 22 Mitarbeitern und aktuell 120 Kindern, wurde für den Nikolaustag geplant, dass alle Gruppen gemeinsam in einem festen Raum die Socken der Kinder befüllen. Die Idee stammt von unserer Leitung. Allerdings gibt es erhebliche Bedenken aus dem Team:

Es könnten Socken vertauscht werden.

Einige Kinder haben Allergien, wodurch die falsche Befüllung problematisch wäre.

Die Masse an Menschen in einem Raum wird als stressig empfunden.

Das Team wünscht sich stattdessen, die Socken innerhalb der Gruppen – ohne Kinder – zu befüllen. Als stellvertretende Leitung habe ich während des Urlaubs meiner Chefin entschieden, dem Team diesen Wunsch zu ermöglichen und die Entscheidung der Leitung außer Kraft gesetzt. Nun habe ich morgen ein Gespräch mit meiner Chefin, die mein Vorgehen nicht gutheißt.

Zur Vorgeschichte: Das Team ist stark gespalten; drei Gruppen kommen nicht gut mit den anderen drei aus. Die Leitung versucht, durch solche gemeinschaftlichen Aktivitäten die Zusammenarbeit zu fördern. Allerdings führt dies oft nur zu Streit und Unmut.

Es sollte außerdem erwähnt werden, dass meine Chefin im Team allgemein sehr unbeliebt ist. Sie schreit Mitarbeiter regelmäßig an, führt ihre Arbeiten oft unzuverlässig aus und wird daher von den Kollegen nicht als gutes Vorbild wahrgenommen. Dies trägt erheblich zu den Konflikten bei und erschwert es, ihre Entscheidungen im Team zu vertreten oder durchzusetzen.

Wie würdet ihr in einer solchen Situation vorgehen? Ist es sinnvoll, das Thema offen mit ihr anzusprechen, oder sollte ich mich in Zukunft stärker auf die vorgegebenen Strukturen konzentrieren, auch wenn sie intern auf Widerstand stoßen?

Arbeit, Recht, Psychologie, Kindertagesstätte, Leitung

Rechtliche Einordnung?

Hallo,

laufendes Verfahren. Aber benötige Einschätzung. Verfahren ist in der Vorbereitungsphase und geht am Montag zur Staatsanwaltschaft.

Ausgangsfall: Mitarbeiterin einer sozialen Einrichtung begeht 4 Körperverletzungen im Amt gegen mich als Kunden der Einrichtung, sich steigernd und über einige Wochen verteilt. Nach der Letzten Tat wird von mir bei der Vorgesetzten Erstmeldung gemacht Anfang Februar.

Bei Rückfragen von mir an die Täterin leugnet diese die Taten und verweist an ihre Chefin, die fachliche Leitung. Diese wird von mir über die Vorgänge informiert, hält Rücksprache mit der Täterin. Weitere Kontaktversuche zur Leiterin werden ignoriert, also rede ich mit dem Geschäftsführer, Vorgesetzter der Leiterin, bzgl, wie und wann ich die Leiterin erreichen kann. Am nächsten Tag haben wir 3 einen Eiltermin. Die Leiterin teilt mit, die Täterin leugnet weiterhin alle Taten. Der Geschäftsführer ist nicht über die Vorfälle informiert, bitte um schriftliche Mitteilung und setzt eine Frist zur rechtlichen Beratung in 14 Tagen. Ich nenne Optionen der Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Ministerium und mit Anzeige der Täterin (Körperverletzung im Amt/Schadensersatz).

In der Folgewoche teilt mir die Leiterin auf Nachfrage mit, das es keine Konsequenzen für die Täterin gibt, Sie keine Dokumentation der Vorfälle angefertigt habe und ich keine Rechte auf Antworten hätte. Nun fragte ich nach der Dokumentation zur Einordnung der internen Abläufe für die Anzeige per Mail und Bitte um Rückruf, was eine Woche lang ignoriert wird. Zudem erteilt mir der Geschäftsführer Hausverbot in der Einrichtung und beantwortet auch keien Emails oder Anrufe. Bitte um Rückruf wird ignoriert.

Leider habe ich mich dann im betrunkenen Zustand dazu verleiten lassen per Email zu drohen, leider mit Gewalt. Ich war extrem verletzt, wurde ignoriert, war noch nie in so einer Situation und habe seit der Meldung bei der Leiterin durch Sie und ihr Verhalten weiteren emotionalen Schäden erlitten. Nun bin ich auf der Suche nach einem Arzt zur Aufarbeitung. Ich wurde Misshandelt und durch die Täterin auch Monate lang angelogen und gedemütigt. Auch vor anderen Mitarbeiter und Kunden.

Aufgrund meiner Email Drohung habe ich Besuch von der Polizei bekommen, eine Gefährder Ansprache, die hat mich in die Psychiatrie gefahren, dort wurde ich aber nach ca. 20 Minuten wieder entlassen, weil es laut Ärztin ein Fall für ein Gericht sei und nicht das Krankenhaus. Danach wurde ich 18 Stunden in Gewahrsam genommen, obwohl ich meine Email zugab und versicherte, das ich niemandem etwas tue. Schließlich war ich vorher ja bei mir zuhause und wollte dort auch wieder hin.

Nach Entlassung am nächsten Tag, habe ich dann um die gebetene Frist des Geschäftsführers eingehalten und gewartet. Nach Ablauf nahm ich Kontakt mit der Leiterin auf, diese sagte: für dein Verhalten gehst du vor Gericht. In lautem, aufbrausendem Ton. Welches Verhalten hat sie nicht gesagt Ich fragte ob der Geschäftsführer nun mit mir reden wolle, nachdem er sich rechtlich beraten habe. Die Leiterin meinte, ich bekomme keine Antworten, ich komme vor Gericht. Sie hat es wohl als Drohung gemeint, aber das war ja Sinn und Zweck der Sache, es ging um die Klärung ob der Geschäftsführer mit mir kooperativ sprechen wollte um die Angelegenheit möglichst friedlich zu regeln. Nun zeige ich nicht nur die Täterin wegen Körperverletzung an, sondern auch die Leiterin wegen Verletzung ihrer Pflichten, Decken der Straftaten durch mangelnde Dokumentation und Kommunikation. Was ja total absurd und unnötig ist.

Sie verhält sich so als ob Leugnen, Ignorieren und keine Fragen beatworten, den Hauptgrund, der Körperverletzungen ihrer Mitarbeiterin aus der Welt schaffen würden. Und für die Email Bedrohung habe ich bereits Strafe erfahren, natürlich kann sie Anzeige erstatten, aber was hat das mit meiner Anzeige zu tun? Die Frau ist total unverständlich, meint Sie müsse sich nicht erklären und stehe über dem Gesetz.

Was haltet ihr davon? Und sollte eine fachliche Leiterin so handeln? Der Rechtsweg ist ja eine einzige Möglichkeit, eine friedliche Klärung war nicht möglich.

Danke, Holger

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