Rechtliche Einordnung?
Hallo,
laufendes Verfahren. Aber benötige Einschätzung. Verfahren ist in der Vorbereitungsphase und geht am Montag zur Staatsanwaltschaft.
Ausgangsfall: Mitarbeiterin einer sozialen Einrichtung begeht 4 Körperverletzungen im Amt gegen mich als Kunden der Einrichtung, sich steigernd und über einige Wochen verteilt. Nach der Letzten Tat wird von mir bei der Vorgesetzten Erstmeldung gemacht Anfang Februar.
Bei Rückfragen von mir an die Täterin leugnet diese die Taten und verweist an ihre Chefin, die fachliche Leitung. Diese wird von mir über die Vorgänge informiert, hält Rücksprache mit der Täterin. Weitere Kontaktversuche zur Leiterin werden ignoriert, also rede ich mit dem Geschäftsführer, Vorgesetzter der Leiterin, bzgl, wie und wann ich die Leiterin erreichen kann. Am nächsten Tag haben wir 3 einen Eiltermin. Die Leiterin teilt mit, die Täterin leugnet weiterhin alle Taten. Der Geschäftsführer ist nicht über die Vorfälle informiert, bitte um schriftliche Mitteilung und setzt eine Frist zur rechtlichen Beratung in 14 Tagen. Ich nenne Optionen der Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Ministerium und mit Anzeige der Täterin (Körperverletzung im Amt/Schadensersatz).
In der Folgewoche teilt mir die Leiterin auf Nachfrage mit, das es keine Konsequenzen für die Täterin gibt, Sie keine Dokumentation der Vorfälle angefertigt habe und ich keine Rechte auf Antworten hätte. Nun fragte ich nach der Dokumentation zur Einordnung der internen Abläufe für die Anzeige per Mail und Bitte um Rückruf, was eine Woche lang ignoriert wird. Zudem erteilt mir der Geschäftsführer Hausverbot in der Einrichtung und beantwortet auch keien Emails oder Anrufe. Bitte um Rückruf wird ignoriert.
Leider habe ich mich dann im betrunkenen Zustand dazu verleiten lassen per Email zu drohen, leider mit Gewalt. Ich war extrem verletzt, wurde ignoriert, war noch nie in so einer Situation und habe seit der Meldung bei der Leiterin durch Sie und ihr Verhalten weiteren emotionalen Schäden erlitten. Nun bin ich auf der Suche nach einem Arzt zur Aufarbeitung. Ich wurde Misshandelt und durch die Täterin auch Monate lang angelogen und gedemütigt. Auch vor anderen Mitarbeiter und Kunden.
Aufgrund meiner Email Drohung habe ich Besuch von der Polizei bekommen, eine Gefährder Ansprache, die hat mich in die Psychiatrie gefahren, dort wurde ich aber nach ca. 20 Minuten wieder entlassen, weil es laut Ärztin ein Fall für ein Gericht sei und nicht das Krankenhaus. Danach wurde ich 18 Stunden in Gewahrsam genommen, obwohl ich meine Email zugab und versicherte, das ich niemandem etwas tue. Schließlich war ich vorher ja bei mir zuhause und wollte dort auch wieder hin.
Nach Entlassung am nächsten Tag, habe ich dann um die gebetene Frist des Geschäftsführers eingehalten und gewartet. Nach Ablauf nahm ich Kontakt mit der Leiterin auf, diese sagte: für dein Verhalten gehst du vor Gericht. In lautem, aufbrausendem Ton. Welches Verhalten hat sie nicht gesagt Ich fragte ob der Geschäftsführer nun mit mir reden wolle, nachdem er sich rechtlich beraten habe. Die Leiterin meinte, ich bekomme keine Antworten, ich komme vor Gericht. Sie hat es wohl als Drohung gemeint, aber das war ja Sinn und Zweck der Sache, es ging um die Klärung ob der Geschäftsführer mit mir kooperativ sprechen wollte um die Angelegenheit möglichst friedlich zu regeln. Nun zeige ich nicht nur die Täterin wegen Körperverletzung an, sondern auch die Leiterin wegen Verletzung ihrer Pflichten, Decken der Straftaten durch mangelnde Dokumentation und Kommunikation. Was ja total absurd und unnötig ist.
Sie verhält sich so als ob Leugnen, Ignorieren und keine Fragen beatworten, den Hauptgrund, der Körperverletzungen ihrer Mitarbeiterin aus der Welt schaffen würden. Und für die Email Bedrohung habe ich bereits Strafe erfahren, natürlich kann sie Anzeige erstatten, aber was hat das mit meiner Anzeige zu tun? Die Frau ist total unverständlich, meint Sie müsse sich nicht erklären und stehe über dem Gesetz.
Was haltet ihr davon? Und sollte eine fachliche Leiterin so handeln? Der Rechtsweg ist ja eine einzige Möglichkeit, eine friedliche Klärung war nicht möglich.
Danke, Holger
4 Antworten
Leider hast du nicht genau ausgeführt was deiner Meinung nach an "Körperverletzung" passiert ist. Wenn es beim Haare kämmen mal geziept hat, wird das wohl eher nicht als Körperverletzung durchgehen.
Es klingt auch nicht als ob du "Strafe" für deine Drohung bekommen hast, oder ist ein Verfahren diesbezüglich ebenfalls anhängig?
Also je nachdem wie diese Körperverletzung nun in der Tat ausgesehen hat, haben sowohl die Leiterin als auch der Geschäftsführer richtig verhalten.
Verstehe mich nicht falsch: aber ich kenne durchaus Patienten die permanent sexuelle Anspielungen machen, einen auf den Hintern tatschen... und wenn man dann einmal deutlich sagt oder zeigt, dass man das nicht möchte werden die richtig stinkig und drohen mit Polizei... davor müssen Mitarbeiter geschützt werden.
was meinst du? ich habe die Täterin noch nie angefasst und nach dem ersten körperlichen Kontakt gesagt das ich dies nicht möchte. sie sagte sie könne dann ihre Arbeit verlieren. Ebenso beim zweiten ungewollten Kontakt IHRERSEITS. Sie hat gewusst das ich es nicht möchte, ich habe es 2 MAL gesagt.
Oder willst du sagen, ICH hätte SIE angefasst? Weil ich das nicht getan habe, ich habe es extra vermieden. Warum soll ich die anfassen?
Und ihre Übergriffe haben sich gesteigert, es ging mit anschnipsen los, als ich betrunken war hat sie mich gestoßen, das ich fast hingefallen bin, und als letztes hat si emir voll von hinten in die Beine getreten. Das meine ich mit Körperverletzung. Ich war dort Kunde in einer sozialen Einrichtung. Ich kenne die Frau nur von ihrer Arbeit weil ich ein paar mal mit ihr geredet habe.
Lieber Holger, das wir nach hinten losgehen und dir sehr schaden.
Du hast keine Beweise, die aber gegen dich einiges.
Ich wünsche dir trotzdem alles gute.
sorry. ich habe nicht gedacht das man mir nicht glaubt. aber ich habe beweise. ich geh doch nicht ohne beweise vor Gericht?
sorry, aber die geschichte ist so lang, ich woltle nur die aktuellen erignisse schildern. für weiter infos kannst du meine vorherigen Fragen anchseun oder meinen ergänzenden Kommentar hier lesen. Ich weiß schon gar nicht mehr wie ich damit umgehen soll, deshalb meine Frage.
Du hast keine Beweise. Dann wirst du betrunken ausfallend und dafür gibt es Beweise.
Da passiert gar nix, der Richter glaubt ihr und nicht dir.
Ausgangsfall: Mitarbeiterin einer sozialen Einrichtung begeht 4 Körperverletzungen im Amt gegen mich als Kunden der Einrichtung, sich steigernd und über einige Wochen verteilt.
DAS ist das Wichtigste. Was ist genau passiert? Hast du deine Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen? Hast du Zeugen für die Taten? Wem hast du unmittelbar danach erzählt? Hast du einen Psychotherapeuten, der eine Einschätzung über deine Glaubwürdigkeit abgeben kann?
es gibt Augenzeugen.