Rechtliche Einordnung?

4 Antworten

Leider hast du nicht genau ausgeführt was deiner Meinung nach an "Körperverletzung" passiert ist. Wenn es beim Haare kämmen mal geziept hat, wird das wohl eher nicht als Körperverletzung durchgehen.

Es klingt auch nicht als ob du "Strafe" für deine Drohung bekommen hast, oder ist ein Verfahren diesbezüglich ebenfalls anhängig?

Also je nachdem wie diese Körperverletzung nun in der Tat ausgesehen hat, haben sowohl die Leiterin als auch der Geschäftsführer richtig verhalten.

Verstehe mich nicht falsch: aber ich kenne durchaus Patienten die permanent sexuelle Anspielungen machen, einen auf den Hintern tatschen... und wenn man dann einmal deutlich sagt oder zeigt, dass man das nicht möchte werden die richtig stinkig und drohen mit Polizei... davor müssen Mitarbeiter geschützt werden.


holgerpalm 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 20:40

was meinst du? ich habe die Täterin noch nie angefasst und nach dem ersten körperlichen Kontakt gesagt das ich dies nicht möchte. sie sagte sie könne dann ihre Arbeit verlieren. Ebenso beim zweiten ungewollten Kontakt IHRERSEITS. Sie hat gewusst das ich es nicht möchte, ich habe es 2 MAL gesagt.

Oder willst du sagen, ICH hätte SIE angefasst? Weil ich das nicht getan habe, ich habe es extra vermieden. Warum soll ich die anfassen?

Und ihre Übergriffe haben sich gesteigert, es ging mit anschnipsen los, als ich betrunken war hat sie mich gestoßen, das ich fast hingefallen bin, und als letztes hat si emir voll von hinten in die Beine getreten. Das meine ich mit Körperverletzung. Ich war dort Kunde in einer sozialen Einrichtung. Ich kenne die Frau nur von ihrer Arbeit weil ich ein paar mal mit ihr geredet habe.

Lieber Holger, das wir nach hinten losgehen und dir sehr schaden.

Du hast keine Beweise, die aber gegen dich einiges.

Ich wünsche dir trotzdem alles gute.


holgerpalm 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 20:31

es gibt Augenzeugen.

holgerpalm 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 20:36
@BinAufDemWeg11

sorry. ich habe nicht gedacht das man mir nicht glaubt. aber ich habe beweise. ich geh doch nicht ohne beweise vor Gericht?

holgerpalm 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 20:45
@BinAufDemWeg11

sorry, aber die geschichte ist so lang, ich woltle nur die aktuellen erignisse schildern. für weiter infos kannst du meine vorherigen Fragen anchseun oder meinen ergänzenden Kommentar hier lesen. Ich weiß schon gar nicht mehr wie ich damit umgehen soll, deshalb meine Frage.

Du hast keine Beweise. Dann wirst du betrunken ausfallend und dafür gibt es Beweise.

Da passiert gar nix, der Richter glaubt ihr und nicht dir.


holgerpalm 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 21:06

es gibt Augenzeugen die meine Aussage bestätigen.

Ausgangsfall: Mitarbeiterin einer sozialen Einrichtung begeht 4 Körperverletzungen im Amt gegen mich als Kunden der Einrichtung, sich steigernd und über einige Wochen verteilt. 

DAS ist das Wichtigste. Was ist genau passiert? Hast du deine Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen? Hast du Zeugen für die Taten? Wem hast du unmittelbar danach erzählt? Hast du einen Psychotherapeuten, der eine Einschätzung über deine Glaubwürdigkeit abgeben kann?