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Gesetzliche Vorgaben bei kleinen Verkäufen in online-Shops?

Hallo,

ich bin sehr künstlerisch unterwegs (sowohl Zeichnungen als auch kleine Fantasy Deko-Basteleien wie farbwechselnde Zaubertränke) und wurde schon ein paar mal online gefragt, ob ich diese auch verkaufen würde (lade meine Ergebnisse bei Instagram hoch und dort haben schon einige Leute angefragt)

Wenn ich mir theoretisch einen kleinen Etsy oder eBay Kleinanzeigen „store“ erstellen würde und hier und da mal ein paar commissions für Zeichnungen oder Deko annehmen würde, wie würde sich das gesetzlich verhalten wenn ich dafür sorgen würde, dass ich bei den Einnahmen unter 520€ monatlich liege.

Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen? Ich bin noch jung und in der Ausbildung - mache deswegen noch keine Steuererklärungen und habe auch nicht genug Zeit genug herzustellen um irgendein großes e-Business zu öffnen. Ich würde mir theoretisch ähnlich wie mit einem Mini Job noch mal mein monatliches Geld ein wenig aufstocken.

und allgemeinere Frage: sollte es funktionieren dass ich nichts weiter beachten muss, muss ich tatsächlich unter 520 jeden Monat liegen oder reicht es wenn ich die Jahresgrenze gesamt nicht überschreite… (beispielsweise: ich habe Klausurenphase im März und nehme wegen Zeitmangel nur 200 ein und zum Ausgleich verkaufe ich im April etwas mehr und erhalte 700 o.ä.).

Danke im Voraus :)

Kunst, Steuern, Online-Shop, Business, Kleinanzeigen, Gewerbe, Verkauf, Etsy

Kann ich als Verkäufer Geld auf eBay Kleinanzeigen zurückerstatten?

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem etwas auf eBay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat über sicher bezahlen gezahlt. Ich habe die Ware verschickt; bei Ankunft der Ware meldet der Verkäufer, dass der Gegenstand kaputt angekommen ist.

Ich habe dann darum gebeten, dass er den Kauf nicht abschließt, mir das Paket zurückschicken soll und er sein Geld dann wieder bekommt. Seitdem habe ich keine Antwort mehr erhalten.

Nach verstreichen der angegeben Tage hat eBay Kleinanzeigen mir mein Geld überwiesen. Wie kann ich das dem Käufer zurückerstatten oder mit eBay Kleinanzeigen hierzu in Kontakt treten?

Ich habe ihn mehrfach angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich sein Geld nicht möchte, sofern die Ware defekt ist und ihm das gerne zurückerstatten möchte. Da es aber nicht über eine Überweisung oder Paypal lief, kann ich ihm das nicht einfach wieder überweisen. Ich möchte aber vermeiden, dass er mir nach Monaten über rechtliche Wege die Zeit stiehlt.

Ich denke, dass ich meiner rechtlichen Pflichten nachgekommen bin, indem ich ihn dringlich darauf hingewiesen habe, ihm sein Geld zurückerstatten zu wollen. Auf den überflüssigen „Stress“, hätte ich trotzdem keine Lust; vor allem nicht für 15 Euro.

Was kann ich tun? Habe ich eine Möglichkeit ihm sein Geld zukommen zu lassen? Wie kann hierzu mit eBay Kleinanzeigen in Kontakt treten?

Versand, Kleinanzeigen, Verkäufer

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