Kann ich als Verkäufer Geld auf eBay Kleinanzeigen zurückerstatten?
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem etwas auf eBay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat über sicher bezahlen gezahlt. Ich habe die Ware verschickt; bei Ankunft der Ware meldet der Verkäufer, dass der Gegenstand kaputt angekommen ist.
Ich habe dann darum gebeten, dass er den Kauf nicht abschließt, mir das Paket zurückschicken soll und er sein Geld dann wieder bekommt. Seitdem habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Nach verstreichen der angegeben Tage hat eBay Kleinanzeigen mir mein Geld überwiesen. Wie kann ich das dem Käufer zurückerstatten oder mit eBay Kleinanzeigen hierzu in Kontakt treten?
Ich habe ihn mehrfach angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich sein Geld nicht möchte, sofern die Ware defekt ist und ihm das gerne zurückerstatten möchte. Da es aber nicht über eine Überweisung oder Paypal lief, kann ich ihm das nicht einfach wieder überweisen. Ich möchte aber vermeiden, dass er mir nach Monaten über rechtliche Wege die Zeit stiehlt.
Ich denke, dass ich meiner rechtlichen Pflichten nachgekommen bin, indem ich ihn dringlich darauf hingewiesen habe, ihm sein Geld zurückerstatten zu wollen. Auf den überflüssigen „Stress“, hätte ich trotzdem keine Lust; vor allem nicht für 15 Euro.
Was kann ich tun? Habe ich eine Möglichkeit ihm sein Geld zukommen zu lassen? Wie kann hierzu mit eBay Kleinanzeigen in Kontakt treten?
1 Antwort
Hallo Bks,
du hast hier alles in deiner Macht stehende getan. Du hast dem Käufer seine Gewährleistungs- und sonstigen rechte eingeräumt. Wenn er diese nicht wahrnehmen möchte, dann ist dies sein Problem.
Du kannst und brauchst nichts weiter machen. Sollte er irgendwann Terz bei Kleinanzeigen machen, dann wirst du entsprechend kontaktiert, und musst das Geld natürlich auch erst rausrücken, wenn du den Artikel hast.
Du darfst bloß nicht dem Käufer irgendwie das Geld zurücküberweisen. Diese Zahlungsangelegenheiten laufen ausschließlich über Kleinanzeigen als Treuhänder, da mit der Direkt-Kaufen Funktion bezahlt wurde. Am Ende kann der Käufer sogar behaupten, er hätte nichts bekommen, stellt einen Käuferschutzantrag bei Kleinanzeigen und bekommt von denen dann Geld wieder, welches diese von deinem Konto abbuchen. FDann hättest du doppelt bezahlt.
Lange Rede kurzer Sinn: Füße hochlegen. Sollte iiirgendwann mal was vom Käufer kommen, dann läuft alles direkt über den Anbieter Kleinanzeigen ab.