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Krankenkarte für Kind nicht bekommen von der Mutter

Wir haben mal wieder das Problem das meinem Mann seine Ex ihm nicht die Krankenkarte von der Tochter mit geben will. Sie sind nun seid 8 Jahren getrennt und jedes mal wenn wir in den Urlaub fahren wollen weigert sie sich die Karte mit zu geben. Wir wollen es nicht herauf beschwören, aber es kann immer etwas passieren selbst mit 11 Jahren. Wie ist es rechtlich, wenn was passiert und wir keine Karte vorlegen können ? Sie argumentiert damit : Wenn was sein sollte komm ich zu euch. Nur zwei Stunden Fahrt ist nicht gleich um die Ecke.

Auch wenn sie es nicht sagt, aber sie hat Angst das wir auch ohne Grund mit ihr zum Arzt gehen könnten. Wo Sachen ans Tageslicht kommen könnten wo sie Probleme bekommen würde.

Wir haben leider keinerlei Rechte. Mein Mann zählt normal Unterhalt. Aber wenn es um die Gesundheit des Kindes geht erfahren wir nur selten etwas.

Wir haben Jahre lang geredet das se mit Ihr zu einem anderen Arzt gehen soll wegen den Ohren. Jedes mal kam alles ok.

Die Quittung hat nun leider das Kind bekommen und muss damit leben das sie zwei komplett neue Ohren (innen) bekommen hat. Alles nur noch Fremdmaterial.

Aber nun noch mal zu meiner eigentlichen Frage :

Darf sie uns die KRANKENKARTE vorenthalten ?

Was müssen wir beachten fals doch was passiert und wir mit dem Kind zum Arzt müssen ?

Fragen über Fragen. Bin selbst Mutter von zwei Kunden und versteh diese Frau einfach nicht.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Lg

Reise, Gesundheit, Kinder, Mutter, Recht, Vater, Ex, Jura

Fingerprint Jewel/ Abnahme der Fingerabdrücke von Toten

Hey,

Der Hintergrund: ich komme aus einer relativ überschaubaren Stadt (ca. 20.000 Einwohner), Bestattungsunternehmen gibt es hier also nicht viele. Als folge dessen wurden meine beiden Großväter vom selben Bestatter beerdigt mit einem Abstand von ungefähr einem Jahr dazwischen. Bei beiden war in der Kondolenzmappe ein Flyer eines Unternehmens namens "Jewel Concept". Dieser bot an den Fingerabdruck in eine Kette, ein Medaillon o.ä. zu prägen. Dem Flyer lag auch ein kleines Kärtchen bei auf dem der Fingerabdruck meines Großvaters abgedruckt war (auf der anderen Seite des Kärtchens war noch mehr Werbung für Jewel Concept). Beworben wird das alles mit phrasenhaften Sprüchen und Heucheleien im Sinne von "tragen sie ihren Geliebten immer bei sich".

Die Frage: Jetzt mal davon abgesehen, dass es extrem erbärmlich ist die Trauer (vor allem älterer) Menschen auszunutzen um ihnen solch einen Ramsch zu verkaufen, wie ist denn die rechtliche Lage? Darf ein Bestatter den Fingerabdruck eines "Kunden" an Dritte weitergeben, damit die damit Werbung machen können?

Alle Antworten bitte nach möglichkeit faktisch gestützt, ich habe ggf. vor dem Bestatter mal einen Besuch abzustatten und ihn mit den Argumenten die ich bisher habe - und durch euch vielleicht noch erweitern - kann zu konfrontieren. Vielen Dank vorab schonmal für die Antworten. :)

Grüße, Henno

Recht, Bestattung, Jura, Moral, Philosophie, Fingerabdruck

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