Fingerprint Jewel/ Abnahme der Fingerabdrücke von Toten

2 Antworten

Fortsetzung - war zu langsam mit der Weiterbearbeitung: Natürlich darf kein Bestatter ohne Einverständnis der Auftraggeber irgendetwas von Verstorbenen zu Werbe- oder sonstigen Zwecken weitergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 21 Jahre Berufserfahrung

Hallo Henno, die Frage lautet doch erst einmal - war es tatsächlich der Fingerabdruck des eigenen Großvaters? Mit ziemlicher Sicherheit ist die Antwort - nein, das ist irgendeiner, vielleicht sogar nur eine Graphik. In einer Hinsicht stimme ich zu - das kommentarlose Aufdrängen dieses Angebotes ist pietätlos. Aber von dem örtlichen Bestatter, nicht von der genannten Firma. Mit Ausdrücken wie "phrasenhafte Sprüche und Heuchelei" sowie "Ramsch" allerdings sollten Sie zurückhaltender umgehen - es gibt Menschen, die gerade eine solche Form des Gedenkens sehr tröstlich empfinden und dankbar sind, daß es so etwas inzwischen gibt. Schließlich muß es ja niemand beauftragen. Sie müssen es auch nicht toll finden, aber pauschal sowohl die Anbieter als auch indirekt die Trauernden, die dieses Angebot annehmen, zu verurteilen, müssen Sie auch nicht.

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