Fingerprint Jewel/ Abnahme der Fingerabdrücke von Toten
Hey,
Der Hintergrund: ich komme aus einer relativ überschaubaren Stadt (ca. 20.000 Einwohner), Bestattungsunternehmen gibt es hier also nicht viele. Als folge dessen wurden meine beiden Großväter vom selben Bestatter beerdigt mit einem Abstand von ungefähr einem Jahr dazwischen. Bei beiden war in der Kondolenzmappe ein Flyer eines Unternehmens namens "Jewel Concept". Dieser bot an den Fingerabdruck in eine Kette, ein Medaillon o.ä. zu prägen. Dem Flyer lag auch ein kleines Kärtchen bei auf dem der Fingerabdruck meines Großvaters abgedruckt war (auf der anderen Seite des Kärtchens war noch mehr Werbung für Jewel Concept). Beworben wird das alles mit phrasenhaften Sprüchen und Heucheleien im Sinne von "tragen sie ihren Geliebten immer bei sich".
Die Frage: Jetzt mal davon abgesehen, dass es extrem erbärmlich ist die Trauer (vor allem älterer) Menschen auszunutzen um ihnen solch einen Ramsch zu verkaufen, wie ist denn die rechtliche Lage? Darf ein Bestatter den Fingerabdruck eines "Kunden" an Dritte weitergeben, damit die damit Werbung machen können?
Alle Antworten bitte nach möglichkeit faktisch gestützt, ich habe ggf. vor dem Bestatter mal einen Besuch abzustatten und ihn mit den Argumenten die ich bisher habe - und durch euch vielleicht noch erweitern - kann zu konfrontieren. Vielen Dank vorab schonmal für die Antworten. :)
Grüße, Henno
2 Antworten
Fortsetzung - war zu langsam mit der Weiterbearbeitung: Natürlich darf kein Bestatter ohne Einverständnis der Auftraggeber irgendetwas von Verstorbenen zu Werbe- oder sonstigen Zwecken weitergeben.
Hallo Henno, die Frage lautet doch erst einmal - war es tatsächlich der Fingerabdruck des eigenen Großvaters? Mit ziemlicher Sicherheit ist die Antwort - nein, das ist irgendeiner, vielleicht sogar nur eine Graphik. In einer Hinsicht stimme ich zu - das kommentarlose Aufdrängen dieses Angebotes ist pietätlos. Aber von dem örtlichen Bestatter, nicht von der genannten Firma. Mit Ausdrücken wie "phrasenhafte Sprüche und Heuchelei" sowie "Ramsch" allerdings sollten Sie zurückhaltender umgehen - es gibt Menschen, die gerade eine solche Form des Gedenkens sehr tröstlich empfinden und dankbar sind, daß es so etwas inzwischen gibt. Schließlich muß es ja niemand beauftragen. Sie müssen es auch nicht toll finden, aber pauschal sowohl die Anbieter als auch indirekt die Trauernden, die dieses Angebot annehmen, zu verurteilen, müssen Sie auch nicht.