Mangel erst nach Kauf festgestellt (eBay kleinanzeige)
Ich habe mir ein Handy über eBay Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer meinte, es hätte längere Zeit im Schrank gelegen, dann hätte er es getestet und dabei keine Defekte festgestellt. Und so wollte er es verkaufen, da es eh nur im Schrank gelegen hätte. Er verkaufte es und schrieb, es hätte viele Gebrauchsspuren, funktioniert jedoch einwandfrei und er hätte extra nachgeschaut und keine Defekte festgestellt. Nun habe ich das Problem, dass die Ohrmuschel offensichtlich defekt ist und ich somit meinen Gesprächspartner nicht hören kann, bzw. nur über Lautsprecher.
Was kann ich jetzt machen? Habe schon versucht, ihn zu kontaktieren, aber er reagiert nicht. Müsste ich zur Not beweisen, dass der Defekt schon bei dem Kauf vorhanden war? Oder bin ich selber schuld, weil er mir sogar die Möglichkeit gegeben hat, es ausgiebig vor dem Kauf zu testen? Zur Not könnte ich es auch selbst reparieren, das ist nicht das Problem. Mir geht es nur um das rein rechtliche.