Angenommen, ich mache von einem Bild auf Instagram oder sonstigen Social-Media-Seiten einen Screenshot und speichere diesen. Dann ist das bis zu diesem Zeitpunkt ja völlig legal. Urheber des Bildes bin ich aber nicht und darf es deshalb auch nicht ohne Weiteres verbreiten, auch das ist klar.
Sagen wir aber nun, ich lerne beispielsweise gerade Photoshop und möchte ein Portrait bearbeiten aber nicht veröffentlichen.
Darf ich das dann machen?
Oder steht das bereits mit dem Urheberrecht in Konflikt? Ich habe dazu mal folgendes Gefunden:
23 UrhG
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Heißt das nun, dass ich Fotos legal bearbeiten darf, solange ich diese nicht weiter verbreite, oder wird es bereits bei deren Bearbeitungen problematisch?