Moin,
es gibt ja den Bandendiebstahl in § 244 StGB:
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt
Folgender Beispielfall:
Eine Gruppe von zwei 12-jährigen und einem 14-jährigen unternimmt regelmäßig Einbrüche in Geschäfte. Dort gefundene Gegenstände werden verkauft und davon gemeinsame Ausgaben (Alkohol, PC-Spiele etc.) beglichen.
Kann der 14-Jährige jetzt wegen Bandendiebstahls bestraft werden (dann würden die Kinder als Bandenmitglieder) oder "nur" wegen normalen Diebstahls (dann würden sie nicht als Bandenmitglieder zählen)?
Was meiner Ansicht nach gegen die Annahme spricht, dass die Kinder als Bandenmitglieder zählen: Die Kinder handeln ja schuldlos und werden deshalb nicht bestraft, woraus man schließen könnte, dass sie keine Bandenmitglieder im strafrechtlichen Sinne sein können.
Aber was ist eure Meinung dazu? Können Kinder als Bandenmitglieder zählen oder lehnt ihr das ab? Bitte nur Antworten mit Begründung.
Falls jemand etwas Argumentationsstoff braucht oder sich weiter belesen will: Ellbogen, Wichmann: Bandendelinquenz bei Strafunmündigkeit einzelner Beteiligter, JuS 2007, 114