Ich wollte mit dem Kindesvater eine kontaktregelung machen, was die Kinder betrifft, im Kinderschutz Zentrum, weil ich das am besten finde für die Kinder, und er sich da zusammen nehmen müsste, und keinen Terror machen darf.
Als ich ihm das vorgeschlagen habe, sagte er, dann käme er nie wieder. (Er lebt in einem anderen Land)
Ich hatte ein Gespräch mit der Richterin, und sie meinte, es wäre nicht sinnvoll einen Kontakt Regelung zu machen, an die er sich dann nicht hält, besonders wenn er in einem anderen Land lebt.
Aber als Vater sollte man doch trotzdem seine Kinder sehen wollen, egal wie … oder wo?
Laut gewaltschutz und Richterin, darf ich ihm verwehren in meine Wohnung zu kommen, bis er nicht von selber einen Antrag stellt.
wie soll ich denn meinen Kindern in der Zukunft erklären, das ihr leiblicher Vater sie nicht besuchen kommen will?
Er meinte, ICH darf ihnen das dann erklären.