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Selbstbestimmungsgesetz?

Was haltet ihr vom Selbstbestimmungsgesetz?

Mir ist das im Grunde relativ schnuppe, weil ich davon nicht betroffen bin.

Ich habe darüber heute mit einer anderen Person darüber gesprochen, die Meinung der Person war folgende:

Durch das Selbstbestimmungsgesetz würden die Schutzräume für Frauen keinen Schutz mehr bieten, weil kriminelle Männer sich das zunutze machen könnten, um in diese Schutzräume einzudringen.

FallBEISPIEL: Frau trennt sich vom Mann und flieht mit Kind in ein Frauenhaus/Mutter-Kind-Einrichtung -aufgrunddessen, weil der Partner sehr aggressiv ist und ein Femizid durch ihn nicht ausgeschlossen ist. Er missbraucht das Selbstbestimmungsgesetz und lässt sich als weiblich eintragen und gelangt so in die Frauenhäuser/Mutter-Kind-Einrichtungen.

Ich fand zwar, dass dieses Beispiel etwas irrational ist, denn ein Mann, der wirklich vor hat, seine Frau zu töten, lässt sich nicht unbedingt von einem Frauenhaus aufhalten. Aber ich weiß, was die Person damit ausdrücken wollte.

Glaubt ihr, dass Sexualstraftäter oder andere Kriminelle das Selbstbestimmungsgesetz für sich selbst missbrauchen würden?

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Das neue Selbstbestimmungsgesetz

Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine Erklärung beim Standesamt.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung sagte: «Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.» Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz. 

Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war für Betroffene über 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden. Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die Erklärung abgegeben werden und die Änderung erfolgen – seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit für die Person. 

Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden. Auch für Minderjährige ist eine Änderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem Einverständnis der Eltern möglich.

https://youtu.be/ckeX_nnaW3Y

Richtig 54%
Falsch 39%
Änderung nötig 6%
Unentschlossen 1%
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