Gutachter – die besten Beiträge

Habe vor 9 Tagen einen RA beauftragt, kann ich ihm das Mandat entziehen weil da steht in der Belehrung 2 Wochen Widerrufsrecht?

Ich hatte einen Unfall am 2.4.25 und am 3.4.25 habe ich ihn beauftragt. Es steht aber drauf Wiedrrufsrecht 2 Wochen. Selbst wenn Kosten angefallen sind müsste die Allianz die Kosten tragen. Ich bin am Unfall ja unschuldig. Aber darum geht es mir nicht. Ich bin absolut unzufrieden mit dem Anwalt.

Weil ich ihn letzte Woche angerufen habe und ihm gesagt habe dass ich mit dem Gutachter gesprochen habe. Der Unfall ist in Österreich passiert und da sind die Arbeitslöhne viel billiger als in Deutschland. Der Gutachter hat mir empfohlen, das Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen machen zu lassen weil da die Arbeitslöhne günstiger sind. Habe den Anwalt letzte Woche angerufen und er hat gesagt, dass ich nach deutschen Arbeitslöhnen abrechnen lassen soll.

Das war bullshit jetzt bin ich im Totalschadenbereich. Wiederbeschaffungswert 7600€, Einkaufswert 5320€ ergibt 2280€.

Reparatur 7300€

Nach österreichischen Arbeitslöhnen wäre das Gutachten rund 5000€ gewesen weil kein Totalschaden und hätte ca. 5000€ ausbezahlt bekommen. hat mir der Gutachter auch gesagt. Jetzt bekomme ich nur 2280€ weil ich durch die hohen Arbeitslöhne von Deutschland im Totalschadenbereich bin.

Deshalb möchte ich dem RA das Mandat entziehen war 2 Wochen Widerrufsbelehrung. Oder gilt das nur wenn er noch nicht tätig wurde? Im Prinzip auch egal. Die Versicherung muss ohnehin den RA bezahlen und um das Geld einzufordern brauche ich kein RA.

Ich lasse dann ein neues Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen erstellen. Gutachter hat gesagt das wäre kein Problem und muss nur ein paar Zahlen ändern. Hat jetzt auch nicht gesagt dass das extra nochmals was kostet. Das dauert keine 5 Minuten. Er muss ja nur einen Arbeitswert eintragen und ändert automatisch alles ab.

Unfall, Rechtsanwalt, Werkstatt, Gutachter

Unverschuldeter Unfall nach Auszahlung trotzdem noch Gutachter nehmen?

Hallo Community,

ich bitte nur um Antworten von Leuten, die sich wirklich auskennen.

Mitte März ist mir eine Dame auf mein parkendes Auto gerollt. Die Frontschürze ist dabei beschädigt worden und in der Mitte an einer kleinen Stelle sogar gebrochen. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung der Verursacherin, reiche diesen ein Kostenvoranschlag und der Gutachter wäre zu teuer und kostet ungefähr 500€! Ich dachte mir, na gut, vielleicht ist ein Kostenvoranschlag sogar noch besser für mich. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2337€, und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen. Eigentlich wären dies 1999€ Auszahlungsbetrag gewesen, da logischerweise die MWST. bei der fiktiven Abrechnung abgezogen wird. Jedoch hat mir die Versicherung nur 1775€ ausbezahlt mit der Begründung, dass die Verbringungskosten zum Lackierer wegfallen und die 35€ für den Kostenvoranschlag übernehmen sie auch nicht. Ich habe letzte Woche nochmals eine E-Mail geschrieben, dass dies so nicht vereinbart war und die Kollegin mir damals erzähle, die Kosten für den Kostenvoranschlag werden ebenfalls mit übernommen. Als Antwort bekam ich wieder, dass sie die Kosten nicht übernehmen, ich solle Verständnis haben.

Meine Frage: Kann ich nun trotzdem noch zu einem Gutachter meiner Wahl? Selbst wenn ich das Restgeld nicht ausbezahlt bekomme, lasse ich mich nicht veräppeln. Ich möchte nun zum Gutachter gehen, den Schaden nochmal begutachten lassen damit die Versicherung extra Kosten hat, wenn sie meint, dass sie die Leute "abzocken" können. Hätten sie mir die restlichen 223€ ausbezahlt, wären sie günstiger davon gekommen.

Vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen, danke.

MfG

Werkstatt, Kfz-Versicherung, Gutachter, PKW, Gutachterkosten

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