Wer zahlt Gutachten unverschuldeter Unfall?
Hallo,
mir ist letztens jemand in mein geparktes Auto gefahren. Schuldfrage ist zweifelsfrei geklärt und auch im polizeilichen Unfallbericht festgehalten.
Mein Anwalt sagte mir, ich solle ein Gutachten erstellen lassen, damit er genau weiß, welche Kosten er einfordern kann.
Aber wie sieht es mit den Kosten für das Gutachten aus? Muss ich das erst selbst zahlen oder rechnen die auch direkt mit der Versicherung des Verursachers ab?
4 Antworten
Ein komplettes Gutachten ist doch total drüber. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügt völlig. Den lässt du der gegnerischen Versicherung zukommen, von der dann wiederum das Okay für die Reparatur kommt. Einen Anwalt brauchst du maximal dann, wenn sich die gegnerische Versicherung eventuell doch querstellt. Aber wenn die Schuldfrage so eindeutig ist, wird sie das nicht tun, sondern einfach zahlen und gut ist.
Dann würde ich beim Leasinggeber nachfragen, wie sich dieser Schaden im Rahmen des Leasingvertrags auswirkt und eventuelle Wertminderungen und somit Zahlungen, die auf dich zukommen könnten, ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Auf Basis eines Schreibens des Leasinggebers, worin der diese Kosten beziffert.
Wenn du ausschließlich Geschädigter und in keiner Weise mitschuldig bist, dann hast du rechtlich den Anspruch darauf, vom Verursacher "so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nie passiert". Dazu gehört neben den reinen Reparaturkosten natürlich potentiell auch eine Wertminderung des Fahrzeugs, da es jetzt nicht mehr als "unfallfrei" gilt. Und übrigens auch sowas wie ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer oder auch Kosten für Telefonate, Briefe und Co., die du im Rahmen dieses Schadens hattest.
Du musst diese Kosten nur sauber belegen können. Und du hast eine Schadenminderungspflicht, also musst alles tun bzw. lassen, um keine unnötigen oder unnötig hohen Kosten zu verursachen. Hier könnte übrigens durchaus die Beauftragung eines Anwalts schon mit reinspielen, wenn der Fall so klar ist und auch noch keine deiner Forderungen abgelehnt wurde, wo du eventuell in Widerspruch gehen müsstest, um deine Ansprüche durchzusetzen...
Wenn du ausschließlich Geschädigter und in keiner Weise mitschuldig bist
Ja, das ist geklärt, der Verursacher hat auch ein Bußgeldverfahren eröffnet bekommen und ich wurde als Zeuge befragt.
Ich habe aber rechtlich nicht so viel Ahnung wie die gegnerische Versicherung. Wenn ich mir keinen Anwalt nehmen würde, wäre das ein großer Nachteil für mich
Hallo wer ein Auto fährt, sollte eine Rechtschutzversicherung haben, die übernehmen dann die kosten,
Was hat meine Rechtsschutzversicherung mit dem Gutachter zu tun? Meine Rechtsschutz zahlt den Anwalt. Wobei noch nichtmal das in dem Falle, den Zahlt die Haftpflicht vom Verursacher
Ich habe aber einen fast komplett neuen Leasingwagen im Wert von einem hohen 5 stelligen Betrag und habe keine Lust mich mit dem Leasinggeber am Ende noch auseinandersetzen zu müssen
Unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug: Was tun?
Zu beachten ist, dass die Leasinggesellschaft in rechtlicher Hinsicht der Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist. Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Leasinggeber sofort zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Details zur Schadensabwicklung finden sich auch im zu Grunde liegenden Vertrag. In den AGB ist in der Regel für diesen Fall festgeschrieben, dass der Schaden vollständig fachmännisch zu beheben ist. Um den Schaden gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend machen zu können, brauchen Sie ggf. eine Ermächtigung durch die Leasinggesellschaft.
https://gutachter-raiolo.de/ratgeber/unverschuldeter-unfall/
Auf der Seite steht noch einiges was wichtig werden oder sein könnte.Deine Rechte.
Ich hatte auch einen nicht selbstverschuldeten Unfall.Man hat mir die Vorfahrt genommen.Die Werkstatt hat einen Gutachter hinzugezogen.Ich einen Anwalt.Was eine richtige Entscheidung war wie sich im Laufe der Zeit zeigte.
Mit dem Leasinggeber habe ich eig. alles geklärt. Die haben mir dann direkt die Reparaturfreigabe geschickt.
Ja, ich werde jetzt einfach das Gutachten erstellen lassen. Wenn der Gutachter der Meinung ist es wäre nur ein Bagatellschaden, soll er ein Kurzgutachten erstellen
Ich musste nichts bezahlen,ausser den Kraftstoff für das geliehene Fahrzeug.Die gegnerische Versicherung hat Ärger gemacht.Wollten nicht bezahlen.Das Ganze hat Monate gedauert.Selbst den Gutachter wollten die nicht bezahlen.Letztendlich wurde doch alles geregelt.
Ja, selbst bei eindeutigen Sachverhalten ist es für einen Laien sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, alles hundertprozentig rechtssicher abzuwickeln.
Die gegnerische Versicherung will von mir nur einen Kostenvoranschlag. Bringt mir aber auch nix wenn der Gutachter, der sich sowieso das Fahrzeug nach Rückgabe anschaut dann der Meinung ist es kommt trotz Reparatur zu einer Wertminderung. Dann ist das Theater am Ende noch viel größer wie wenn ich es direkt über meinen Anwalt abwickle
Manche Gutachter fordern das Geld direkt von der Verursacherversicherung ein. Andere haben darauf keine Lust und wollen ihr Geld von dir als Auftraggeber.
das Gutachten zahlt die gegenrische Versicherung
wenn es von vornrein SO eindeutig ist, dann läßt DIch der Gutachter eh was unterschreiben und dann kann er seine Kosten direkt mit denen abrechnen
Allerdings würde ich warten bis die gegenerische VS nen Gutachten anfordert...
Allerdings würde ich warten bis die gegenerische VS nen Gutachten anfordert...
Ich nicht, denn die beauftragen nur Giutachter, die versicherungsfreundliche Gutachten erstellen.
Ich habe als Geschädigter doch sowieso ein Recht auf einen unabhängigen Gutachter
eben...deswegen würde ich ja auch nich warten, bis die gegnerische Versicherung einen schickt.
Ja, deshalb will ich das auch nicht. Die meinten ich solle eine Reparaturfreigabe schicken, Bilder und Kostenvoranschlag. Reparaturfreigabe habe ich direkt bekommen aber Kostenvoranschlag beinhaltet dann nur die reinen Reparaturkosten. Keine Wertminderung usw. Für die wäre es klar ein Vorteil, wenn ich es mit einem Kostenvoranschlag mache. Für mich aber ein Nachteil
Mir reicht aber kein Kostenvoranschlag, da bestimmt werden muss, ob mein Fahrzeug eine merkantile Wertminderung durch den Unfall hat
dann laß halt nen Gutachten erstellen und gut ist
davon mal ab: Du hast nen Anwalt, der Dir sagtte er will nen Gutachten. warum hast den dann nicht gleich gefragt, wer den Spaß zahlt!?
Er meinte ja, dass das die gegnerische Versicherung zahlt. Mir ging es nur darum zu wissen, ob ich es vorstrecken soll oder nicht.
auch dies hättest den direkt fragen können
wenn schon einem jemand sagt "mach dies und das und sel und jenes", dnan fragt man auch bei dem direkt nach
Ich habe aber einen fast komplett neuen Leasingwagen im Wert von einem hohen 5 stelligen Betrag und habe keine Lust mich mit dem Leasinggeber am Ende noch auseinandersetzen zu müssen