Wird man erwischt beim Führen eines Kraftfahrzeuges obwohl man die nötige Klasse dafür nicht hat begeht man eine Straftat.
Überlässt man jemand ein Fahrzeug ohne das die Person die nötige Fahrerlaubnis hat,macht man sich ebenfalls schuldig.
Man ist verpflichtet sich davon zu überzeugen das die nötige Fahrerlaubnis / Klasse vorhanden ist.Nur einen Führerschein zu haben reicht nicht,das ist nur das Dokument.Mit der Ausrede " das habe ich nicht gewusst " oder etwas ähnliches kommt man nicht weit.
Man kann nur Klasse AM haben,darf damit aber keinen LKW fahren.
Wie die Person/en bestraft werden entscheidet das Gericht.Das kann eine Geldstrafe sein oder auch Freiheitsstrafe.
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Hier steht ein Fall :
Vater wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt
https://www.strafrechtsiegen.de/beihilfe-zum-fahren-ohne-fahrerlaubnis-von-person-die-nicht-fahrzeughalter-ist/