Wie kann man einen unbefristeten pflegegrad bekommen?
3 Antworten
Indem man die Bedingungen dafür erfüllt,man pflegebedürftig ist.
Ob man bedürftig ist entscheidet nicht der oder die Antragsteller/in.
Man stellt einen Antrag.Das kann jeder.Nach Einreichung bekommst man einen Bescheid der Krankenkasse das ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung kommt,ein,Gutachter der den Antragsteller untersucht,begutachtet.Von dessen Urteil hängt alles weitere ab.Die Person schätzt ein wie hoch der Pflegegrad sein wird.Erstellt ein Gutachten über den Patienten.
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/pflegegrade/
Solltest du Grad der Behinderung meinen ist das etwas anderes.
Auch da kann man einen Antrag stellen,kostenlos.Vorerkrankungen,behandelnde Ärzte oder mögliche Pflegestufe sind hilfreich das Verfahren abzukürzen.
Bei Grad der Behinderung kann es je nach Grad,ab Grad 50,einen Behindertenausweiss geben und Hilfe.Bis Grad 40 der Behinderung ist man nur gleichgestellt.Alle vorhandenen Unterlagen kann man beim regionalen Versorgungsamt einreichen.Dann dauert es eine Weile bis sich etwas tut.Alles wird geprüft.Es kann sein das weitere Nachweise erforderlich sind über den Gesundheitsstand oder es wird abgelehnt weil es nicht für eine Gleichstellung ,Behinderung reicht.Ist der Bescheid positiv steht im Schreiben wie hoch der Grad sein wird,ist man damit nicht einverstanden oder wird er abgelehnt kann man Widerspruch einlegen.Auch das dauert wieder bis eine Antwort kommt.
Man kann bis zu Sozialgericht mit dem Widerspruch gehen.Klage gegen die Ablehnung einreichen.Die wollen dann alles was man schon eingereicht hat auch nocheinmal sehen. Da wird auch geprüft ob es Aussicht auf Erfolg hat.Man bekommt dann irgenbdwann einen Brief worin mitgeteilt wird ob es sinnvoll ist zu klagen oder ob keine Aussicht auf Erfolg ist,das Verfahren eingestellt werden sollte.Es kommt niemand zu Besuch und will ein Gutachten erstellen.
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/grad-der-behinderung
Der Pflegegrad wird festgestellt und unterliegt immer einer Nachprüfung.
Bei einer Gesundung des Pflegebedürftigen ,weniger Punkte der Hilfestellung ,
kann jederzeit eine Überprüfung stattfinden. Das ist allerdings nicht der Regelfall.
Im Normalfall wird ein Antrag gestellt ,die betr.Person untersucht und eingestuft.
Bei einem Mehrbedarf an Pflege ,z.B.komplette Betlägerigkeit stellt man einen Antrag auf Überprüfung / Neueinstufung und ein höherer Pflegegrad wird festgestellt.
"Stellt der Gutachter fest, dass die Selbständigkeit nachhaltig verbessert werden kann, kann der Pflegegrad befristet werden. Wenn nach längstens drei Jahren der zu erwartende Zustand nicht hergestellt worden ist, muss der Pflegegrad unbefristet werden."