GdB eine andere Person pflegen?

2 Antworten

Guten Tag, Ja,Sie dürfen als Pflegeperson tätig werden,150.-EUR sind beim Bürgergeld nicht anrechenbar. Wenn der Betrag höher ist, werden 150EUR nicht angerechnet,darüber wird angerechnet.Natürlich muß man dem Amt Bescheid geben und genau sagen wieviel man bekommt.

Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben-Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Moritz Rohwold  19.12.2023, 14:38

Wenn ich das richtig verstehe, dann beziehen sich hier die Pflegepersonen auf eine

feiwillige Zustimmung und nicht auf eine berufliche Tätigkeit als

Pflegeperson, oder habe ich das nicht richtig verstanden ?

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spikilein  30.12.2023, 15:41
@Moritz Rohwold

es ist keine berufliche Tätigkeit, aber wenn man daraus Einkommen erzielt,muß man es dem Amt vom Bürgergeld mitteilen

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Wenn sie Pflegegrad 2 hat, bekommt sie 316.- € im Monat als Pflegegeld. Dieses darf sie an dich weitergeben, ohne dass es angerechnet wird (meine Information). Erkundige dich am besten noch einmal. Ich bekam von allen Behörden die Auskunft, dass Pflegegeld nicht als Einkommen zählt.