Kann bei pflegegrad 2 der Entlastungsbetrag an privat Personen gezahlt werden?

2 Antworten

Die Gelder der zusätzlichen Entlastungsleistungen, können und dürfen nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen abgerechnet werden, die qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen anbieten.

Variante 2 in den Link stimmt so nicht.

Es kann die Rechnung der Pflegeeinrichtug an den Kunden gehen und dieser schickt diese Rechnung dann zur Erstattung an die Pflegekasse.

(Der Kunde kann eine Abtritterklärung für den PD unterschreiben,d ann kann dieser direkt mit der PK abrechnen)

Die Gelder werden nicht für privatgebuchte Personen ohne Zulassung zur Kasse ausbezahlt. Die Gelder werden nicht mtl. bar ausgezahlt.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

Grüße von einem GuK und Pflegedienstleiter

Griesuh  27.11.2019, 14:04

Variante 2 in den Link stimmt so nicht.

Es kann die rechnung der Pflegeeinrichtug an den Kunden gehen und dieser schickt diese Rechnung dann zur Erstattung an die Pflegekasse.

Die Gelder werden nicht für private Personen ausbezahlt. Die Gelder werden nicht mtl. bar ausgezahlt.

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