Pplegegeld und hartz 4 muss man sich noch bewerben?

4 Antworten

Natürlich musst du vermittelbar sein, um ALG II zu beziehen, du musst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Das Pflegegeld ist zur Sicherstellung der Pflege gedacht und wird auf andere Leistungen nicht angerechnet.

Die Pflegekasse übernimmt sogar RV-Beiträge für dich, wenn du die Pflegeperson bist. Dazu musst du nur einen Antrag auf soziale Absicherung der Pflegeperson stellen.

Es ist allerdings zu prüfen, ob eine Arbeit nach § 10 SGB II Abs. (1) Satz 4 zumutbar wäre, wenn du gleichzeitig Pflegeperson bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
snoppy311 
Fragesteller
 07.03.2020, 23:59

Danke erstmal für die Antwort!

Aber wenn ich täglich 4-6 Stunden am pflegen bin , wie soll das dann mit der Arbeit funktionieren? Also ich meine vllt könnte man einen Minijob machen aber Vollzeitjob?

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okieh56  08.03.2020, 00:01
@snoppy311

Du könntest immer noch einen Teilzeitjob machen. Man kann die Pflege auch mit einem Pflegedienst teilen (Kombileistung mit anteiligem Pflegegeld).

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snoppy311 
Fragesteller
 08.03.2020, 00:03
@okieh56

Okay super Dankeschön :)

Naja das mit der kombileistung wird nicht klappen, da beide Elternteile sich nicht von anderen außer mit pflegen wollen.

Dankeschön nochmal und schönen Abend

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okieh56  08.03.2020, 00:04
@snoppy311

Gern geschehen.

Berate dich mal mit deiner Pflegekasse, wenn du anteilig einen Pflegedienst in Anspruch nehmen willst.

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LouPing  09.03.2020, 13:17
@snoppy311

Deine Eltern bekommen Pflegegeld- das kannst du in eine Pflegekraft investieren.

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isomatte  08.03.2020, 05:22

Man muss nicht zwingend der Vermittlung zur Verfügung stehen bzw.vermittelbar sein, was man muss ist, man muss arbeitsfähig sein, um überhaupt erst einmal dem Grunde nach einen ALG - 2 Anspruch haben zu können.

Denn z.B. ein alleinerziehender muss der Vermittlung min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes auch nicht zur Verfügung stehen, wenn er die Betreuung selber übernehmen möchte und hat bei Bedürftigkeit trotzdem Anspruch auf Leistungen.

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okieh56  08.03.2020, 09:59
@isomatte

Da hast du recht. Wenn jemand Pflegeperson ist, kann es durchaus sein, dass Anspruch auf ALG II besteht, obwohl man nicht oder nur bedingt vermittelbar ist.

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Du hast nicht die Behinderung und du beziehst auch kein mögliches Pflegegeld. Natürlich muss du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn deine Eltern einen Pflegebedarf haben dann kann der auch durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt werden.

Du musst Dich höchstwahrscheinlich nicht bewerben.

Lies mal § 10, Abs. 1, Nr. 4 SBG II.

LouPing  09.03.2020, 13:15
..die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

Vorsicht, hier könnte man darauf hinweisen das Pflegegeld der Eltern in entsprechende Pflegekräfte zu investieren. Dafür ist es schließlich auch gedacht.

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beangato  09.03.2020, 13:25
@LouPing

Was meinst Du, warum ich "höchstwahrscheinlich" geschrieben habe?

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Pflegegeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Du müsstest erst einmal als arbeitsfähig gelten, also täglich zumindest theoretisch min.3 Stunden arbeiten können.

Ob du dann der Vermittlung noch zur Verfügung stehen müsstet wäre individuell zu prüfen, aber ich gehe einmal davon aus das dies dann bei so einem hohen Pflegeaufwand nicht mehr zumutbar wäre und das Jobcenter darauf verzichtet dies von dir zu fordern.